SUP Aktualisierung des ungarischen Nationalen Klima- und Energieplans
Ungarn übermittelte eine Notifikation gemäß Art. 10 SUP UNECE Protokoll und Art. 7 SUP-RL zum ungarischen Nationalen Energie- und Klimaplan inklusive des Planentwurfs und Umweltberichts in ungarischer und englischer Sprache.
Der Plan enthält nuklearrelevante Informationen. Grenzüberschreitende Auswirkungen können durch die Umsetzung des Plans nicht ausgeschlossen werden, daher beteiligt sich Österreich am ungarischen SUP Verfahren. Das BMK führt die Öffentlichkeitsbeteiligung durch, da es sich um einen nationalen Plan handelt.
Bis zum 25. September 2024 hatte jede Person, NGO und Behörde(einheit) die Möglichkeit eine Stellungnahme direkt an die ungarische zuständige Stelle sea@em.gov.hu zu übermitteln.
Seitens des Umweltbundesamtes wurde eine Fachstellungnahme im Auftrag des BMK erstellt werden.
Die Fachstellungnahme kam zu folgenden Schlußfolgerungen:
- Das NECP basiert auf mehreren Annahmen. Eine davon bezieht sich auf die Fertigstellung des Kernkraftwerks Paks II. Die Baugenehmigung für Paks II ist noch nicht in Kraft, da sie von einer Entscheidung der ungarischen Atomaufsichtsbehörde abhängt, die noch den vorläufigen Bericht zur nuklearen Sicherheitsbewertung prüft. Diese Prüfung dauert schon lange an und es ist noch nicht bekannt, wie der Stand dieser Prüfung ist und wie lange es noch dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung bekannt gegeben wird. Solange diese Bewertung nicht abgeschlossen ist, können die Bauarbeiten für das Kraftwerk nicht beginnen. Dies hat Auswirkungen auf das Datum der Inbetriebnahme von Paks II, auch wenn dies, wie auf mehreren anderen Kernkraftwerksbaustellen weltweit zu beobachten ist, nicht bedeutet, dass der Bau als solcher wie geplant abgeschlossen werden kann, sobald eine Baugenehmigung erteilt wurde.
- Entgegen der Aussage zu Beginn der Umweltverträglichkeitsprüfung für Paks II ist nun geplant, dass die älteren WWER-440-Blöcke von Paks I in Betrieb bleiben und Paks I und Paks II für lange Zeit parallel betrieben werden. Das entsprechende UVP-Verfahren und, was noch wichtiger ist, die Bewertung der vier Blöcke hat noch nicht begonnen und/oder relevante Ergebnisse vorläufiger Bewertungen sind noch nicht bekannt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle vier Blöcke von Paks I weiterbetrieben werden dürfen, bis die erforderlichen Tests und Berechnungen sowie deren unabhängige Überprüfung abgeschlossen und genehmigt sind.
- Die Höhe der finanziellen Mittel, die für eine mögliche Verlängerung des Betriebs der vier Blöcke von Paks I erforderlich sind, ist noch nicht bekannt, da sie von der Bewertung des technischen Zustands der relevanten nuklearen Komponenten und den Kosten für Sicherheitsverbesserungen abhängen werden. Der Finanzierungsvertrag für Paks II stammt aus dem Frühjahr 2010 – eine Anpassung der Baukosten aufgrund der noch nicht erteilten vollständigen Baugenehmigung ist nicht bekannt. Die zukünftigen Erzeugungskosten von Paks II könnten zu einem Problem werden, wenn es zu weiteren Kostenüberschreitungen kommen sollte. Solche Unwägbarkeiten wurden im NECP nicht spezifiziert, da sie in den Szenarien, die die Grundlage für die Entwicklung des NECP bildeten, angenommen wurden.
- Energieplanung, nicht nur Stromplanung, ist heutzutage keine leichte Aufgabe, da mehrere voneinander abhängige Faktoren bewertet und berücksichtigt werden müssen. Die Verfügbarkeit von Importressourcen wie Waren, Maschinen, Ausrüstung, Grundmaterialien, Brennstoffen usw. ist im Vergleich zur Vergangenheit zu einer komplexeren Aufgabe geworden. Darüber hinaus hat die Verfügbarkeit von personellen und finanziellen Ressourcen auf staatlicher und Unternehmensebene entscheidende Auswirkungen auf die im NECP verfolgten politischen Ziele.
Es wird empfohlen, dass der NECP jene Hindernisse berücksichtigt, die Ungarn daran hindern könnten, die nationalen Ziele auf der Ebene des Gesamtenergieverbrauchs, des gesamten Endenergiebedarfs und der inländischen Stromerzeugung zu erreichen.