UVP KKW Paks I Betriebsverlängerung (2024)
Ungarn hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-Richtlinie 2011/92/EU die Vorstudie (Scoping-Dokument) für die Verlängerung der Lebensdauer des Kernkraftwerks Paks I übermittelt.
Für dieses Vorhaben wird ein Vorverfahren (Scoping) nach ungarischem Recht (Umweltschutzgesetz LIII. 1995, UVP-Regierungsverordnung Nr. 314/2005) unter Beteiligung Österreichs nach der Espoo Konvention bzw. UVP-Richtlinie durchgeführt. Zuständige Behörde ist die Bezirksbehörde des Verwaltungsbezirks Baranya in der Region Südtransdanubien. Projektwerberin ist die MVM Paks Nuclear Power Plant Ltd., 7031 Paks, Ungarn.
Zweck des Vorverfahrens ist es insbesondere die Anforderungen für die Umweltverträglichkeitserklärung festzulegen. Nach dem Vorverfahren findet das eigentliche UVP-Verfahren statt.
Die Vorstudie lag in englischer Fassung vom 15. November bis einschließlich 5. Dezember 2024 während der Amtsstunden bei den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Fachstellungnahme (Dezember 2024)
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Empfehlungen:
Da die Blöcke des Kernkraftwerks Paks I aufgrund der Laufzeitverlängerung über das Jahr 2050 hinaus betrieben werden, sollten für sie dieselben Sicherheitsanforderungen wie für neue Reaktoren angewendet werden. Folglich wurde die Empfehlung ausgesprochen, wesentliche Elemente der Nachweise der Sicherheit für die zweite Laufzeitverlängerung um 20 Jahre anhand der Sicherheitsanforderungen gründlich zu überprüfen, die in den ungarischen Nuklearsicherheitsvorschriften und in den WENRA-Zielen für neue Reaktoren definiert sind.
Mit dem Bau der Blöcke des Kernkraftwerks Paks-II und der Laufzeitverlängerung der Paks-I-Blöcke werden am Standort Paks bis zu sechs Blöcke gleichzeitig in Betrieb sein. Das UVP-Scoping-Dokument enthält keine Aussagen zu möglichen Wechselwirkungen zwischen mehreren Blöcken am Standort sowie zu einer geplanten Bewertung hinsichtlich externer Effekte. Es wurden Empfehlungen abgegeben, um sicherzustellen, dass relevante Aspekte des Betriebs mehrerer Blöcke, von der Bewertung vom Menschen verursachter externer Ereignisse über die Kombination von Ereignissen und die Bewertung von Cliff-Edge-Effekten für mehrere Blöcke bis hin zur Festlegung eines umfassenden radiologischen Freisetzungsquellterms, in der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt werden.
Das UVP-Scoping-Dokument behandelt keine Erdbebenanalysen, Bewertungsstrategien und Designprüfungen in Bezug auf die Erdbebensicherheit für die verlängerte Laufzeit. Daher wird empfohlen, in der Umweltverträglichkeitsprüfung detaillierte Informationen zur Erdbebenbewertung, zur Auslegung und zur Nachrüstung bereitzustellen.
Um sicherzustellen, dass ein angemessenes Sicherheitsniveau bis zum Ende der zweiten verlängerten Betriebszeit des Kernkraftwerks Paks I aufrechterhalten wird, werden eine Reihe von Empfehlungen gegeben, die von der Bereitstellung von Details zu allen erforderlichen Designänderungen über die Identifizierung neuer oder anderer Degradationsmechanismen und die Gewährleistung der Integrität und Funktionalität der Strukturen bis hin zum Umgang mit der Alterung der Ausrüstung nach 70 Betriebsjahren reichen.
Bei Entscheidungen über eine Laufzeitverlängerung bestehender Kernkraftwerke muss berücksichtigt werden, dass sich das Spektrum der Gefahren, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, während der verlängerten Laufzeit verändern kann. Dies gilt insbesondere für das Risiko durch extreme Wetterereignisse und die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels. Es wird empfohlen, dass in der UVP dokumentiert wird, wie sich Gefahren und Kombinationen von Gefahren auf den Standort Paks auswirken.