Kernkraftanlage am Standort Wylfa Newydd
Umweltverträglichkeitsprüfung
Großbritannien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den Genehmigungsantrag für das Vorhaben der Inbetriebnahme einer neuen Kernkraftanlage am Standort Wylfa in Anglesey, Nordwales, Vereinigtes Königreich, übermittelt.
Projektwerberin ist die
Horizon Nuclear Power
Sunrise House
1420 Charlton Court
Gloucester Business Park
Gloucester, GL3 4AE
Für dieses Vorhaben wird ein Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach britischem Recht (Planning Act 2008, Infrastructure Planning (Environmental Impact Assessment) Regulations 2009) und der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.
Die zuständige Behörde zur Abwicklung des Genehmigungsverfahrens ist das Planning Inspectorate.
Die Genehmigung erteilt der verantwortliche Secretary of State.
Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Wylfa Newydd nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.
Der Genehmigungsantrag umfasst unter anderem folgende Dokumente (Application Documents): Radioactive Substances Regulation – Environmental Permit Application; Guide to the Application, Environmental Statement Non-Technical Summary, Introduction to the Project and Approach to the EIA; Introductions to the Environmental Assessments and Transboundary Effects Assessment, Analysis of Accidental Releases and other Documents.
Darüber hinaus sind weitere Dokumente verfügbar (siehe verfahrensrelevante Dokumente).
Diese Unterlagen lagen von 13. Juli 2018 bis einschließlich 25. August 2018 während der Amtsstunden in den Ämtern aller Bundesländer Österreichs zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die jeweilige Landesregierung abgegeben.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde eine Fachstellungnahme erstellt.
Die eingelangten Stellungnahmen wurden an die britische Behörde weitergeleitet.
Jede Person konnte sich beim Infrastructure Planning Inspectorate als Interested Party bis zum 13. August 2018 registrieren lassen. Die Registrierung war ein separater Prozess und nicht Teil des (grenzüberschreitenden) UVP-Verfahrens. Nähere Informationen sind der Advice Note 8.2 der Website des Infrastructure Planning Inspectorate zu entnehmen.
Fachstellungnahme Österreich
Verfahrensrelevante Dokumente
Radioactive Substances Regulation – Environmental Permit Application
6.11 Environmental Statement Non-Technical Summary
6.1.1 ES Volume A - Introduction to the project and approach to the EIA
A1 – Introduction; Navigating our Development Consent Order application
6.4.98 ES Volume D - WNDA Development App D14-2 - Analysis of accidental releases.