UVP-Verfahren KKW Temelin Zwischenlager – Erweiterung
Für die Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des KKW Temelín wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt.
UVP-Verfahren Erweiterung Zwischenlager KKW Temelin 2024
Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL die UVP-Dokumentation (=UVE) und weitere Unterlagen in deutscher Sprache übermittelt.
Für die Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des KKW Temelin wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die České energetické závody (ČEZ, a. s.).
Die Unterlagen lagen vom 11. November bis zum 10. Dezember 2024 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.
Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese wurden an die Tschechische Republik weitergeleitet. Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern.
Verfahrensrelevante Dokumente (Deutsch)
Stellungnahme Stadt Tyn nad Vltavou
Stellungnahme Kreisamt Südböhmen
Stellungnahme Innenministerium
Verfahrensrelevante Dokumente (Tschechisch)
Fachstellungnahme UVE
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Mitfinanzierung des Bundeslandes Niederösterreich wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Fachstellungnahme UVE (Dezember 2024)
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Es wurden zwar vier Varianten benannt, von denen alle bis auf eine – die Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers – jedoch aufgrund von Platzmangel und ökonomischen und politischen Argumenten wieder verworfen wurden. Eine Prüfung der Varianten aus Umweltsicht ist nicht erfolgt. Da das bestehende Zwischenlager nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, sollte auch eine Neubauvariante am Standort Temelin in Betracht gezogen werden.
Die derzeitige Basisstrategie für die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente in der Tschechischen Republik sieht ihre Aufbewahrung in einem trockenen Zwischenlager auf dem Gelände der Kernkraftwerke Temelin und Dukovany vor. Eine Trockenlagerung ist unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf Österreich als die gegenüber der Nasslagerung zu bevorzugende Varianten zu bezeichnen, da geringere potenzielle Freisetzungen radioaktiver Stoffe bei Einwirkungen von innen und außen resultieren. Das jetzige Zwischenlager und die geplante Erweiterung in Temelin ist jedoch gegen Einwirkungen von außen relativ schlecht geschützt und entspricht nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Aufgrund der fehlenden Informationen kann nicht bewertet werden, welche konstruktiven Unterschiede oder unterschiedlichen Materialien der Behälterkomponenten einen sicheren Betrieb für eine Dauer von 60 Jahren gewährleisten. Für vergleichbare Behältertypen ist bisher eine sichere Betriebsdauer von 40 Jahren nachgewiesen.
Im UVP-Bericht wird erklärt, dass für alle postulierten auslösenden Ereignisse und Szenarien der erweiterten Auslegungsbedingungen Sicherheitsanalysen im Rahmen der Genehmigung der Erweiterung der Lagerkapazität von Zwischenlagern durchgeführt werden. Aus dieser Aussage wird nicht vollständig klar, ob die Sicherheitsanalysen erneut erfolgt sind, oder ob auf die bereits zur Genehmigung durchgeführten Analysen verwiesen wird. Es ist jedoch zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicherheit erforderlich, neue Sicherheitsanalysen durchzuführen, da sich in den letzten 20 Jahren der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt hat. Das betrifft zum einen die Anforderungen an die Sicherheit und zum anderen die Einschätzung von Gefährdungen.
Im Rahmen der UVP wurde ein schwerer, auslegungsüberschreitender Unfall berechnet. Anhand dieser Ergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil Österreichs mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% mit Cs-137 kontaminiert werden könnte, und zwar in einem Maß, dass landwirtschaftliche Schutzmaßnahmen starten müssten. Die kontaminierten Flächen könnten auch weiter als 100 km von Temelin entfernt liegen.
Feststellungsbescheid UVP-Scoping Erweiterung Zwischenlager Temelin (Dezember 2023)
UVP-Scoping Erweiterung Zwischenlager Temelin (Dezember 2023)
Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL die Mitteilung über den Abschluss des Feststellungsverfahrens (Scoping) in deutscher Sprache übermittelt.
Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die ČEZ, a. s..
Die Unterlagen lagen vom 11. bis 27. Dezember 2023 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.
Verfahrensrelevante Unterlagen:
Umweltverträglichkeitserklärung
Fachstellungnahme Scoping
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde eine Fachstellungnahme erstellt.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Verfahren und Alternativen:
Das UVP-Verfahren befindet sich laut vorgelegten Unterlagen in der frühen Verfahrensstufe. Es wäre wünschenswert, wenn die tschechische Seite die weiteren Verfahrensschritte des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens erläutern könnte.
Das Ende des Betriebszeitraums des erweiterten Zwischenlagers ist nicht definiert. Falls das Endlager für die abgebrannten Brennelemente nicht rechtzeitig in Betrieb ist, wäre zu klären, welche Zeit für die Langzeitzwischenlagerung maximal möglich ist. - Lagertyp und Behälter inklusive Alterungsmanagement:
Die derzeitige Basisstrategie der Tschechischen Republik (trockene Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente (BE) an den Standorten der Erzeugung) ist unter sicherheitstechnischen Aspekten zu begrüßen, allerdings entspricht das vorhandene Zwischenlager nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Heutzutage muss auch das Lagergebäude eine gewisse Schutzfunktion gegen extreme Einwirkungen von außen erfüllen. Es ist eine naheliegende Option, das bestehende Lager zu erweitern und die vorhandene Infrastruktur zu nutzen, andererseits besteht jetzt auch die Möglichkeit ein anderes, stärker gesichertes Zwischenlager zu errichten. - Unfallanalyse inklusive Unfälle durch Beteiligung Dritter:
Die in der UVE aufgelisteten auslösenden Ereignisse entsprechen den aktuellen Anforderungen. Es wird aus der UVE jedoch nicht deutlich, welche Störfälle als abdeckende Ereignisse in den Störfallanalysen betrachtet werden, und wie die Ergebnisse dieser Störfallanalysen sind. Es ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicherheit erforderlich, neue Sicherheitsanalysen durchzuführen, da sich in den letzten 20 Jahren der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt hat. Das betrifft zum einen die Anforderungen an die Sicherheit und zum anderen die Einschätzung von Gefährdungen. - Standortanalyse und Unfälle durch externe Ereignisse:
Die Sicherheitsanalyse zur Trockenlagererweiterung berücksichtigt Einwirkungen vonNaturgefahren (Erdbeben, Extremwetterereignisse, Überflutung, Brände) und der von Menschen verursachten Ereignisse (Explosionen, Transportunfälle, Flugzeugabsturz, Störungen der Ableitung der Restwärmeleistung). Die UVE enthält keine Informationen über die Auswahl der in der Sicherheitsanalyse berücksichtigten externen Ereignisse (Hazard Screening). Es kann daher nicht festgestellt werden, ob der Sicherheitsnachweis alle standortspezifischen externen Gefahren berücksichtigt. - Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen:
Im Rahmen der UVP sollten schwere, auslegungsüberschreitende Unfälle berechnet werden, um mögliche signifikante Auswirkungen auf Österreich prüfen zu können. Es wären Berechnungsergebnisse wünschenswert, die einen Vergleich sowohl mit den österreichischen Interventionsmaßnahmen als auch mit landwirtschaftlichen Schutzmaßnahmen erlauben.