UVP-Verfahren KKW Temelin Zwischenlager – Erweiterung

Für die Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des KKW Temelín wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt.

UVP-Verfahren Erweiterung Zwischenlager KKW Temelin 2024

Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL die UVP-Dokumentation (=UVE) und weitere Unterlagen in deutscher Sprache übermittelt.

Für die Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des KKW Temelin wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die České energetické závody (ČEZ, a. s.).

Die Unterlagen liegen voraussichtlich vom 11. November bis zum 10. Dezember 2024 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an die Tschechische Republik weitergeleitet. Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern. Seitens des Umweltbundesamtes wird eine Fachstellungnahme im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erstellt werden.

Verfahrensrelevante Dokumente (Deutsch)

UVP-Bericht

Landkarte

Auswirkungen Gesundheit

Beurteilung Strahlenbelastung

Klimaauswirkungen

Grundparameter Abluft

Auswirkungen Landschaft

Stellungnahme Stadt Tyn nad Vltavou

Stellungnahme Kreisamt Südböhmen

Stellungnahme Innenministerium

Verfahrensrelevante Dokumente (Tschechisch)

UVP-Datenbank Cenia

Feststellungsbescheid UVP-Scoping Erweiterung Zwischenlager Temelin (Dezember 2023) 

Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß dem Über-einkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL die Mitteilung über den Abschluss des Feststellungsverfahrens (Scoping) in deutscher Sprache übermittelt.

Die Unterlagen liegen vom 11. bis 27. Dezember 2023 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.

Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die ČEZ, a. s..

Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL Unterlagen zum Vorhaben, u.a. die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), in deutscher Sprache übermittelt.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde eine Fachstellungnahme erstellt.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Verfahren und Alternativen

Das UVP-Verfahren befindet sich laut vorgelegten Unterlagen in der frühen Verfahrensstufe. Es wäre wünschenswert, wenn die tschechische Seite die weiteren Verfahrensschritte des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens erläutern könnte.

Das Ende des Betriebszeitraums des erweiterten Zwischenlagers ist nicht definiert. Falls das Endlager für die abgebrannten Brennelemente nicht rechtzeitig in Betrieb ist, wäre zu klären, welche Zeit für die Langzeitzwischenlagerung maximal möglich ist.

Lagertyp und Behälter inklusive Alterungsmanagement

Die derzeitige Basisstrategie der Tschechischen Republik (trockene Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente (BE) an den Standorten der Erzeugung) ist unter sicherheitstechnischen Aspekten zu begrüßen, allerdings entspricht das vorhandene Zwischenlager nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Heutzutage muss auch das Lagergebäude eine gewisse Schutzfunktion gegen extreme Einwirkungen von außen erfüllen. Es ist eine naheliegende Option, das bestehende Lager zu erweitern und die vorhandene Infrastruktur zu nutzen, andererseits besteht jetzt auch die Möglichkeit ein anderes, stärker gesichertes Zwischenlager zu errichten.

Unfallanalyse inklusive Unfälle durch Beteiligung Dritter

Die in der UVE aufgelisteten auslösenden Ereignisse entsprechen den aktuellen Anforderungen. Es wird aus der UVE jedoch nicht deutlich, welche Störfälle als abdeckende Ereignisse in den Störfallanalysen betrachtet werden, und wie die Ergebnisse dieser Störfallanalysen sind. Es ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicherheit erforderlich, neue Sicherheitsanalysen durchzuführen, da sich in den letzten 20 Jahren der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt hat. Das betrifft zum einen die Anforderungen an die Sicherheit und zum anderen die Einschätzung von Gefährdungen.

Standortanalyse und Unfälle durch externe Ereignisse

Die Sicherheitsanalyse zur Trockenlagererweiterung berücksichtigt Einwirkungen vonNaturgefahren (Erdbeben, Extremwetterereignisse, Überflutung, Brände) und der von Menschen verursachten Ereignisse (Explosionen, Transportunfälle, Flugzeugabsturz, Störungen der Ableitung der Restwärmeleistung). Die UVE enthält keine Informationen über die Auswahl der in der Sicherheitsanalyse berücksichtigten externen Ereignisse (Hazard Screening). Es kann daher nicht festgestellt werden, ob der Sicherheitsnachweis alle standortspezifischen externen Gefahren berücksichtigt.

Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen

Im Rahmen der UVP sollten schwere, auslegungsüberschreitende Unfälle berechnet werden, um mögliche signifikante Auswirkungen auf Österreich prüfen zu können. Es wären Berechnungsergebnisse wünschenswert, die einen Vergleich sowohl mit den österreichischen Interventionsmaßnahmen als auch mit landwirtschaftlichen Schutzmaßnahmen erlauben.