Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren: KKW Cernavodă 1
Nachrüstung Block 1 und Erweiterung Zwischenlager Rumänien
Das rumänische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Umweltbericht inklusive Anhang in englischer sowie eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache übermittelt.
Für die Nachrüstung des Block 1 der Kernkraftanlage Cernavodă und Erweiterung des Zwischenlagers für abgebrannte Brennstoffe mit Modulen des MACSTOR 400 wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach rumänischen Recht (Gesetz Nr. 292/2020 über die Genehmigung der Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das rumänische Ministerium für Umwelt, Wasser und Forstwirtschaft. Projektwerberin ist die National Nuclarelectrica (SSN SA), Bucharest, Crystal Tower building, Bd . Iancu de Hunedoara no 48, code 011745, - Cernavodă Nuclear Power Plant Branch, str. Medgidiei no 2, Cernavodă town, code 905200, Rumänien.
Die Unterlagen lagen vom 28. August bis 26. September 2024 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.
Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung, richten. Diese wurden an Rumänien weitergeleitet.
Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern.
Seitens des Umweltbundesamtes wurde eine Fachstellungnahme im Auftrag des BMK und des Landes Salzburg erstellt werden.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Der UVP-Bericht entspricht inhaltlich den Anforderungen der UVP-Richtlinie. Die radiologischen Auswirkungen – die bei Nuklearprojekten bedeutendsten – werden jedoch nicht detailliert genug dargestellt. Die Ergebnisse der postulierten nuklearen Unfälle sind in den letzten Versionen der abschließenden Sicherheitsbewertungsberichte von Cernavoda U1 und der (in Betrieb befindlichen) Anlage zur Lagerung abgebrannter Brennelemente enthalten. Schwerwiegende Unfälle wurden zwar identifiziert, aber nicht dargestellt. Die kumulative Wirkung aller Kernkraftanlagen in Cernavoda wurde nur qualitativ eingeschätzt
Die Sanierung von U1 wird große Mengen an radioaktivem Abfall (RW) erzeugen, für den vor Ort ein neues Lager errichtet werden sollte. Tatsächlich wird diese Anlage im Reaktorgebäude von Block 5 installiert, das noch nicht fertiggestellt ist und derzeit konserviert wird. Es wurde eine Machbarkeitsstudie zur Änderung des Verwendungszwecks dieses Gebäudes durchgeführt, die zeigt, dass es über eine ausreichende Lagerkapazität und strukturelle Integrität verfügt. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, die bei der Sanierung anfallen, wird im UVP-Bericht angemessen beschrieben.
Unfälle mit Beteiligung Dritter werden im UVP-Bericht nur am Rande erwähnt. Der Aufprall eines schweren Verkehrsflugzeugs auf das trockene Zwischenlager (DICA) wurde als schwerer Unfall identifiziert, dann aber aufgrund einer sehr geringen Häufigkeit ausgeschlossen. Es wird empfohlen zu einer Liste offener Fragen weitere Informationen einzuholen. Falls die erforderlichen Informationen nicht sofort verfügbar sind, wird empfohlen, die offenen Fragen während bilateraler Konsultationen zu klären, die in einer späteren Phase des Verfahrens organisiert werden. Wenn nicht alle angeforderten Klarstellungen bis zum Ende des UVP-Verfahrens vorliegen, sollte die UVP-Entscheidung Bedingungen enthalten, die in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollten.
Verfahrensrelevante Dokumente
The environmental impact assessment report (English translation)
The non-technical summary of the EIA report (English translation)
The non-technical summary of the EIA report (Deutsche Übersetzung)