Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren: KKW Cernavodă 1

Nachrüstung Block 1 und Erweiterung Zwischenlager Rumänien

Das rumänische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Umweltbericht inklusive Anhang in englischer sowie eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache übermittelt.

Für die Nachrüstung des Block 1 der Kernkraftanlage Cernavodă und Erweiterung des Zwischenlagers für abgebrannte Brennstoffe mit Modulen des MACSTOR 400 wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach rumänischen Recht (Gesetz Nr. 292/2020 über die Genehmigung der Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das rumänische Ministerium für Umwelt, Wasser und Forstwirtschaft. Projektwerberin ist die National Nuclarelectrica (SSN SA), Bucharest, Crystal Tower building, Bd . Iancu de Hunedoara no 48, code 011745, - Cernavodă Nuclear Power Plant Branch, str. Medgidiei no 2, Cernavodă town, code 905200, Rumänien.

Die Unterlagen liegen voraussichtlich vom 28. August bis 26. September 2024 bei den Ämtern der Landesregierungen auf. 

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung, richten. Diese werden an Rumänien weitergeleitet.

Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern.

Seitens des Umweltbundesamtes wird eine Fachstellungnahme im Auftrag  des  BMK erstellt werden.

Verfahrensrelevante Dokumente 

The environmental impact assessment report (English translation)

The non-technical summary of the EIA report (English translation)

The non-technical summary of the EIA report (Deutsche Übersetzung)

Annex 6 Biodiversity (English)