UVP Verfahren Kernkraftwerk Belarus

Das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus übermittelte Ende 2009 als Espoo-Kontaktstelle eine Notifikation für ein neues Kernkraftwerk (KKW) in Belarus.

Der Notifikation waren ein Überblick über die Umweltauswirkungen während der Bauphase und des Betriebs des KKW (EIA Overview) und eine vorläufige Umweltverträglichkeitserklärung (Preliminary EIA Report) angeschlossen.

Da im Falle eines Unfalls erhebliche Auswirkungen auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können, nahm Österreich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren nach der UN-ECE Espoo Konvention teil.

Verfahrensschritte und relevante Dokumente 

Verfahrensstatus Februar 2014

Das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus übermittelte als Espoo Kontaktstelle die Entscheidungen gemäß Artikel 6 der Espoo Konvention für das Vorhaben Neubau eines Kernkraftwerks (KKW) in Belarus.

Die endgültige Entscheidung ist die Verordnung Nr. 499 des Präsidenten der Republik Belarus über die Konstruktion des Atomkraftwerkes in der Republik Belarus inklusive der Conclusion Nr. 98.

Zudem wurden ergänzende Erklärungen zu noch offenen Fragen übermittelt.

Entscheidungen Status 2014 

Conclusion No. 98 (russisch) 

Conclusion No. 98 (englisch) 

Entscheidung no. 418 (russisch) 

Entscheidung No. 418 (deutsch) 

Genehmigung No. 499 (russisch) 

Genehmigung No. 499 (englisch) 

Antworten auf offene Fragen (englisch) 

Verfahrensstand 2011

Im März 2011 übermittelte das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus als Espoo-Kontaktstelle die endgültige Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für das Vorhaben Neubau eines Kernkraftwerks (KKW) in Belarus.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme zur Finalen Fassung der Umweltverträglichkeitserklärung erstellt und an Belarus übermittelt.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlußfolgerungen:

Mit der Vorlage der finalen Fassung der UVE sind jedoch weiterhin wichtige sicherheitsrelevante Fragen als noch nicht abschließend beantwortet und beurteilt anzusehen:

  • Die Auslegung des Corecatchers hat einen grundlegenden Nachteil – der geschmolzene Reaktorkern bleibt in einer sehr kompakten Form, mit einem für die Kühlung sehr ungünstigen Verhältnis von Oberfläche zu Volumen. Weitere Informationen zum Corecatcher werden erst im detaillierten Auslegungsprozess verfügbar sein. Die Western European Nuclear Regulator’s Association (WENRA) empfahl 2010 dass bei neuen KKW´s unter Unfallbedingungen große Freisetzungen von Radionukliden praktisch auszuschließen sind. Inwieweit das KKW Belarus diesen Empfehlungen entsprechen wird können, ist als offene Frage anzuzusehen.
  • Die Szenarien für auslegungsüberschreitende Unfälle (BDBA), die in den Diskussionen während des Konsultationstermins bzw. der Anhörung und in den UVE-Dokumenten betrachtet wurden, scheinen nur Szenarien ohne Containmentversagen zu umfassen. Zu diesen Szenarien werden keine Details zur Verfügung gestellt. Konkrete Unfallanalysen für das KKW Belarus wurden noch nicht durchgeführt. Nach Meinung der österreichischen ExpertInnen können Unfälle mit geringerer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die probabilistische Risikobewertung für das KKW Belarus sollte nach Fertigstellung der Auslegungspläne zur Verfügung gestellt werden.

  • Auch wenn noch keine abschließenden generischen Schlussfolgerungen aus dem schweren Unfall im japanischen KKW Fukushima festgestellt werden konnten, sollte das vorgesehene KKW-Projekt entsprechende Erkenntnisse berücksichtigen, sodass allfällig erforderliche Umplanungen in der Projektvorbereitung noch ausreichend berücksichtigt werden können.

Finale Umweltverträglichkeitserklärung (März 2011)

Part 8.1. NPS Description

Part 8.2. Current condition of ambient environmentPart 8.3. Estimation of the NPP influence on the surrounding environment Part 8 AnnexFachstellungnahme zur finalen Fassung der Umweltverträglichkeitserklärung

Verfahrensstand 2010

Gemäß § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 wurde von den Landesregierungen als UVP-Behörden eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.  Die Unterlagen waren gemäß § 9 UVP-G 2000 vom 14. Dezember 2009 bis einschließlich 25. Jänner 2010 aufgelegt. Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden hatten die Möglichkeit innerhalb dieser Frist Stellungnahmen zu den Unterlagen abzugeben.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erstellt und zusammen mit den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auflage an Belarus übermittelt.

Am 10. Mai 2010 fanden in Wien bilaterale Konsultationen zum UVP-Verfahren gemäß Artikel 5 der Espoo Konvention statt. Bei den Konsultationen wurden die offenen Fragen aus der Fachstellungnahme sowie die belarussischen Antworten behandelt. Aus zeitlichen Gründen nicht diskutierte Fragen, wurden schriftlich an Belarus übermittelt und von Belarus beantwortet (siehe unten). Ein Kurzprotokoll (Minutes of the Bilateral Consultations) wurde von Österreich erstellt und an Belarus übermittelt.

Eine öffentliche Anhörung fand mit Vertretern des belarussischen Projektwerbers, des Directorate for Nuclear Power Plant Construction, sowie des Umweltministeriums und anderen betroffenen Ministerien bzw. Behörden am 11. Mai 2010 in Wien statt. Jedermann, inklusive NGOs, hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen und Kommentare abzugeben.

Von der Anhörung wurde ein Protokoll in deutscher Sprache erstellt.

Mit Schreiben vom 20. Juli 2010 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Ministerium für Umwelt der Republik Belarus die österreichische Abschlussstellungnahme sowie das Protokoll der öffentlichen Anhörung übermittelt. 

Vorläufige Umweltverträglichkeitserklärung (2010)
UVP KKW Belarus Notifikation UVP KKW Belarus Preliminary EIA ReportUVP KKW Belarus EIA Overview 
UVP KKW Belarus Beilage Karte

Fachstellungnahme

Fachstellungnahme Verfahren UVP KKW Belarus Dezember 2009Replies to Expert Opinion on Preliminary Report on EIA of the Belarusian Nuclear Power Plant being carried out on Request of the Federal Ministry of Agriculture, Forestry, Ecology and Water ResourcesAssessment of Answers to the Questions posed in the Austrian Expert Statement on the Preliminary EIA Report

Konsultationen

Open Questions from the Consultation on May 10, 2010 Answers to the Questions of Austria which have not been considered during Consultations on May 10, 2010 in ViennaMinutes of the Bilateral Consultations  

Anhörung

J.Kenigsberg (Chairmen of the National Commission in Radiation Protection under the Council of Ministers): Assessment of Radiological Impact of Belarusian NPP to the PublicA.N. Rykov (Direktor, RUE Belnipienergoprom): Assessment of Environmental Effects associated with the construction and operation of Belarusian Nuclear Power PlantProtokoll - Öffentliche Erörterung zum geplanten KKW Belarus im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens

Endstellungnahme (Konsultationsbericht):

Report on the Bilateral Consultations on May 10th 2010 According to Article 5 of the Convention on Environmental Impact Assessment in a transboundary Context

Links

Belarus Ministry Environment

Belarus Ministry Energy