UVP KKW Paks

Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren KKW Paks

Die AKW Paks AG beabsichtigt, die Blöcke 1-4 über das Ende der gegenwärtigen Betriebsbewilligung (d.h. dreißig Jahre) hinaus noch weitere zwanzig Jahre zu betreiben.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ungarischem Recht durchgeführt (Umweltschutzgesetz LIII. 1995, bzw. Regierungsverordnung Nr. 314/2005, 25.XII). Zuständige UVP-Behörde ist die ungarische Oberaufsichtsbehörde für den Umwelt-, Natur- und Wasserschutz im unteren Donautal in Baja.

Projektwerberin ist die Paksi Atomeromu Rt., 7031 Paks, Pf.71.

Da "erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen" möglich sind, hat Österreich erklärt, am Verfahren teilzunehmen.

Österreich hat gegenüber der Republik Ungarn um Notifikation des Verfahrens gemäß den Bestimmungen der gemäß Artikel 7 der EU-UVP-Richtlinie (85/337/EWG in der Fassung von 97/11/EG) bzw. Artikel 3 der ESPOO-Konvention ersucht. Die Republik Ungarn hat dem Notifikationsersuchen entsprochen und beteiligt Österreich im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens.

Verfahrensteil UVE-Konzept

Im Herbst 2005 wurde der erste Verfahrensteil des UVP-Verfahrens durchgeführt.

In den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien gelangte zwischen 11. August 2005 und 9. September 2005 das Konzept der Umweltverträglichkeitserklärung zur öffentlichen Auflage. Im Burgenland lagen die Unterlagen zwischen 13. August 2005 und 11. September 2005 zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme auf.

Seitens des Bundes wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet und fristgerecht an Ungarn übermittelt.

Dieser Verfahrensteil wurde mit einem Bescheid vom Mai 2005 abgeschlossen.

Antragsschreiben

Kundmachung UVE-Konzept

Bescheid (3.5.2005)

Verfahrensteil UVE-Konzept

Verfahrensteil UVE-Dokumentation

Das ungarische Umweltministerium hat Österreich Ende März 2006 die verfahrensrelevanten Dokumente für den zweiten Teil des UVP-Verfahrens übermittelt. In diesem Verfahrensteil gelangt die Umweltverträglichkeitserklärung und der Genehmigungsantrag zur öffentlichen Auflage.

Ungarn hat neben dem Genehmigungsantrag und einer umfangreichen Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) in ungarischer Sprache auch Dokumente in englischer Sprache übermittelt. Diese Dokumente umfassen eine Übersetzung des Kapitel 10 der UVE, das grenzüberschreitende Auswirkungen abhandelt, ein Dokument des Projektbetreibers, in welchem dieser auf die im Rahmen des ersten Verfahrensteils aus Österreich eingelangten Stellungnahmen eingegangen ist, und eine Zusammenfassung der UVE.  

Ab dem 10. Mai 2006 gelangte die Umweltverträglichkeitserklärung und der Genehmigungsantrag in Österreich zur öffentlichen Auflage.

Die aus österreichischer Sicht relevanten Passagen der Umweltverträglichkeitserklärung, der Dokumente, die in englischer Sprache vorgelegt wurden, und der Genehmigungsantrag wurden übersetzt.

Am zweiten Verfahrensteil beteiligen sich die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich, Wien und Burgenland.

Zwischen 10. Mai 2006 und 20. Juni 2006 konnte jedeR Einsicht in die Orginaldokumente und deren Übersetzungen nehmen.

Stellungnahmen zum Umweltbericht (UVE) waren bis 20. Juni 2006 (Poststempel) folgenden Adressen zuzuleiten:

  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Umweltrechtsabteilung, Waltherstraße 22-24, 4021 Linz
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. RU4, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
  • Amt der Wiener Landesregierung, MA 22 - Umweltschutz, Ebendorferstraße 4, 1082 Wien
  • Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr, Landhaus alt, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Die fristgemäß eingelangten Stellungnahmen wurden dem ungarischen Umweltministerium zugeleitet.

Seitens des Bundes wurde eine Fachstellungnahme noch vor Ende der Auflagefrist veröffentlicht.

UVP-Dokumentation

UVE (Mai 2006) Ungar./Deutsch

Öffentliche Erörterung

Es wurde in Österreich eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt, an der jedeR teilnehmen konnte.

Zeit: 6. Juni 2006, ab 14 Uhr

Ort: Kulturzentrum, Wulkalände 2, 7210 Mattersburg (Burgenland)

Im Rahmen der Anhörung waren VertreterInnen des ungarischen Umweltministeriums, der Umweltbehörde des unteren Donautals in Baja, VertreterInnen der ungarischen Atomaufsichtsbehörde, UVP-GutachterInnen für Umweltschutz und für Geologie, sowie VertreterInnen des Projektwerbers anwesend.

Anhörung Juni 2006

UVP-Bescheid

Mit Schreiben vom 2. November 2006 (eingetroffen am 14. November 2006) hat die ungarische Espoo Kontaktstelle das BMLFUW als österreichische Espoo Kontaktstelle informiert, dass die Umweltzulassung erteilt wurde. Die Umweltzulassung wurde in ungarischer Sprache elektronisch übermittelt. Seitens des BMLFUW wurde eine Arbeitsübersetzung in Auftrag gegeben, die zusammen mit der ungarischsprachigen Fassung am 20.11.2006 veröffentlicht wurde.

UVP-Bescheid

Ungarisch

Arbeitsübersetzung

Stellungnahme Juni 2006

Stellungnahme September 2005

Links

Atomaufsichtsbehörde
KKW Paks