UVP Zwischenlager KKW Mochovce
Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat Österreich gemäß Espoo-Konvention Unterlagen über das Vorhaben zur Lagerung der abgebrannten Brennelemente aus Reaktoren übermittelt.
Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) Unterlagen über das Vorhaben „Zwischenlager der abgebrannten Brennelemente in Mochovce“ übermittelt. Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen.
Projektwerberin ist die Gesellschaft „Slovenské elektrárne, a.s., Bratislava, Mlynské nivy 47, 821 09 Bratislava (Slovak power, a.s.)“.
Verfahrensführende Behörde ist das slowakische Umweltministerium.
Da das Vorhaben gem. Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Z 2 der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997, dem Verfahren nach dieser Konvention unterliegt und Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärt, wird in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchgeführt.
Der Zweck des Bauvorhabens ist die Lagerung der abgebrannten Brennelemente aus Reaktoren SE-EMO (JE EMO 1&2 und EMO3&4) und SE-EBO (JE V2) für Dauer von 60 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf 100 Jahre. Das Abfalllager der abgebrannten Brennelemente wird im Gelände der Gesellschaft Slovenske elektrárne in Mochovce aufgebaut. Die Abfalllagerkapazität soll 21 200 abgebrannte Brennstoffkassetten umfassen.
Im ersten Verfahrensteil gelangten die Unterlagen für den Verfahrensteil "Scoping" zur öffentlichen Auflage.
Eine Zusammenfassung der Vorhabensbeschreibung in slowakischer Sprache und eine Arbeitsübersetzung in deutscher Sprache lagen während 21 Tage bei den Ämtern der Landesregierungen auf.
Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die entsprechende Landesregierung senden. Diese wurde an die slowakische Behörde weitergeleitet.
Zweck des Verfahrens in diesem Stadium ist es insbesondere festzustellen, welchen Inhalt der später von der Projektwerberin beizubringende Umweltverträglichkeitsbericht haben soll.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme inhaltlich und organisatorisch betreut. In der Fachstellungnahme, die von einem Expertenteam unter der Leitung von Dipl. Phys. Oda Becker, erstellt wurde, werden Anforderungen formuliert, die an die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zu stellen sind:
Projektbeschreibung
Bei den im UVP-Scoping-Dokument dargestellten Trockenlagerkonzepten ist der Behälter die entscheidende Sicherheitsbarriere. Deshalb sind die Auslegungsdaten (u. a. Radioaktivitätsinventar, Wärmeleistung) in der UVE konkret zu benennen sowie die Konstruktion des ausgewählten Behältertyps detailliert zu beschreiben.
Vergleich der Varianten
Da im UVP-Scoping-Dokument kein Vergleich der beiden trockenen Zwischenlagerkonzepte (Betonlagerbehälter und metallischer Transport- und Lagerbehälter) erfolgt ist, muss dieses in der UVE nachgeholt werden.
Stör- und Unfälle
Im Falle von Unfällen, insbesondere schwererer Art, kann das Staatsgebiet Österreichs nach Freisetzung radioaktiver Stoffe betroffen sein. Eine detaillierte Berücksichtigung aller grundsätzlich möglichen Unfälle in der UVE ist deshalb besonders wichtig.
Externe Einwirkungen
Von besonderer potenzieller Bedeutung für den Standort Mochovce ist die Erdbebengefährdung.
Sonstige Einwirkungen Dritter
Durch verschiedene Terrorszenarien drohen massive Freisetzungen aus dem geplanten Zwischenlager am Standort Mochovce. In der UVE sollte erkennbar sein, dass derartige Einwirkungen betrachtet und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Aspekte der Langzeitlagerung
Für eine Zwischenlagerdauer von 60 Jahren oder mehr gibt es bisher in keinem Staat weltweit Erfahrung.
Die UVE sollte auch eine Darstellung beinhalten, wie sichergestellt werden soll, dass während der gesamten möglichen Zwischenlagerzeit, also 100 Jahre, keine Eingriffe in das Lagersystem erfolgen müssen. Dies ist insbesondere hinsichtlich der Störfallanalyse und möglicher Freisetzungen relevant.
Die UVE sollte eine definierte Betriebszeit für das Zwischenlager enthalten, die in Relation zum Zeitplan der Auswahl/Errichtung eines geologischen Tiefenlagers steht.
Verfahrensabschnitt "Scoping"
UVP-Scoping Zwischenlager Mochovce deutsche Zusammenfassung