SUP Entsorgungsprogramm 2024

Die Slowakei führt eine strategische Umweltprüfung (SUP) für das Nationale Entsorgungsprogramm durch. Dazu hat die Slowakei eine Notifikation sowie Unterlagen übermittelt. Österreich beteiligt sich am grenzüberschreitenden SUP-Verfahren gemäß Art. 10 UNECE SUP-Protokoll.

Im Rahmen des grenzüberschreitenden SUP-Verfahrens wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 142 Strahlenschutzgesetz 2020 in Verbindung mit § 8b Abs. 3 AWG 2002 durchgeführt. 

Die Unterlagen lagen zwischen dem 23. Oktober und 22. November 2024 im BMK auf. Jede Person und Behörde konnte dazu eine schriftliche Stellungnahme abgeben. 

Fachstellungnahme

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Mögliche erhebliche Auswirkungen auf Österreich könnten v.a. aus Unfällen mit abgebrannten Brennelementen und anderen hoch und mittel radioaktiven Abfällen entstehen. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob die abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle sicher entsorgt werden. Dazu zählt auch, ob ausreichende Kapazitäten für die Zwischen- und Endlagerung vorhanden sind, bzw. ob es Pläne gibt, diese rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 
  • Die Nasslagerung der abgebrannten Brennelemente, insbesondere in einem alten Zwischenlager wie dem Zwischenlager Bohunice ist generell nicht mehr als optimaler Stand der Technik anzusehen. Die vorgenommenen Nachrüstungen haben zwar zu einer sicherheitstechnischen Verbesserung geführt, die Auslegung entspricht jedoch nicht heutigen Sicherheitsanforderungen hinsichtlich des Schutzes gegenüber externen Einwirkungen und der Verwendung von passiven Kühlsystemen. Die Sicherheit der Erweiterung des Zwischenlagers für eine trockene Zwischenlagerung in Kanistern in einer Stahlkonstruktion kann anhand der Unterlagen nicht ausreichend bewertet werden.
  • Die Slowakei verfügt derzeit über kein Endlager für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente. Die Standortauswahl für ein geologisches Tiefenlager soll bis 2030 abgeschlossen sein, das Endlager um 2065 in Betrieb gehen. Dieser Zeitplan wird aufgrund der Tatsache, dass bisher offenbar an keinem Standort geophysikalische oder invasive geologische Tiefenerkundungen (Bohrungen) vorgenommen wurden, als zu optimistisch betrachtet. 
  • Im Rahmen der SUP sollten schwere, auslegungsüberschreitende Unfälle im Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente und auf möglichen Transportrouten berechnet werden, um mögliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Österreich prüfen zu können. Es wären Berechnungsergebnisse wünschenswert, die einen Vergleich sowohl mit den österreichischen Interventionsmaßnahmen als auch mit landwirtschaftlichen Schutzmaßnahmen erlauben.

Fachstellungnahme