SUP Entsorgungsprogramm 2024

Die Slowakei führt eine strategische Umweltprüfung (SUP) für das Nationale Entsorgungsprogramm durch. Dazu hat die Slowakei eine Notifikation sowie Unterlagen übermittelt. Österreich beteiligt sich am grenzüberschreitenden SUP-Verfahren gemäß Art. 10 UNECE SUP-Protokoll.

Im Rahmen des grenzüberschreitenden SUP-Verfahrens wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 142 Strahlenschutzgesetz 2020 in Verbindung mit § 8b Abs. 3 AWG 2002 durchgeführt. 

Die Unterlagen werden zwischen dem 23. Oktober und 22. November 2024 im BMK aufgelegt. Jede Person und Behörde kann dazu eine schriftliche Stellungnahme abgeben. 

Die im BMK eingelangten Stellungnahmen werden mit einer Fachstellungnahme an die Slowakei übermittelt.