UVP KKW Bohunice Neubau

Abschließende Stellungnahme des Umweltministeriums der Slowakischen Republik

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 der EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU (kodifizierte Fassung), gemäß Art. 6 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997) sowie gemäß Art. 7 des Abkommens zwischen der Regierung der Slowakischen Republik und der Österreichischen Bundesregierung über die Umsetzung des Übereinkommens über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 1/2005) die zur Umweltverträglichkeitsprüfung ergangene abschließende Stellungnahme vom 15. April 2016 für das Vorhaben übermittelt. Die Österreich und Fragen der grenzüberschreitenden Auswirkungen betreffenden Teile der Stellungnahme bzw. des Gutachtens wurden ins Deutsche übersetzt.

(siehe verfahrensrelevante Unterlagen)

Protokoll der Anhörung

Von der öffentlichen Anhörung wurde durch das Amt der niederösterreichischen Landesregierung ein Wortprotokoll erstellt. (siehe verfahrensrelevante Unterlagen)

Öffentliche Erörterung

In Österreich wurde am 18. November 2015  eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt, an der jedermann teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern konnte.

Zeit:  Mittwoch, 18. 11. 2015, ab 15.30 Uhr
Ort:  Albert-Schweitzer-Haus
Garnisongasse 14-16 / Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung - 2015

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 i.V.m. Art 2 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den Umweltverträglichkeitsbericht (in Entsprechung zur nach österr. UVP-G 2000 genannten Umweltverträglichkeitserklärung, UVE) über das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Jaslovské Bohunice“ übermittelt.

Für dieses Vorhaben wird durch das Umweltministerium der Slowakischen Republik eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 24/2006 Slg.).

Österreich nimmt am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren gemäß den Bestimmungen der Espoo-Konvention teil.

Projektwerberin ist die Gesellschaft
Jadrová energetická spoločnost‘ Slovenska, a.s.
Tomášikova 22
821 02 Bratislava

Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Jaslovske Bohunice – neue Anlage nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt. 

Die UVE samt zwei Beilagen lagen in deutscher und slowakischer Sprache vom 22. September 2015 bis einschließlich 21. Oktober 2015 bei dem Ämtern der Landesregierungen während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die jeweilige Landesregierung senden.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingelangten Stellungnahmen sowie die im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellte Fachstellungnahme an die slowakische ESPOO-Kontaktstelle weitergeleitet.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Umweltverträglichkeitserklärung

Die Alternativen zum EBO3 Projekt werden in der UVE nur in allgemeiner Form und nur im Zusammenhang mit der Energiepolitik der Slowakischen Republik (2014) und den damit verbundenen Strategiedokumenten und Regierungsresolutionen vorgestellt. Neben den Energieaspekten gibt es keine andere Angabe über die Gründe für diese Auswahl, wie eigentlich von der UVP-Richtlinie (Artikel 5 Absatz 3 (d)) gefordert.

Aspekte der nuklearen Sicherheit

Die Ergebnisse der Auswertung der state-of-the-art Technologie, die für das neue KKW in Betracht gezogen wird, zeigen, dass alle vorgeschlagenen Designs GEN III/III+ Reaktoren sind, also evolutionäre Druckwasser-Reaktoren mit verschiedenen Kombinationen von passiven und aktiven Sicherheitseinrichtungen. Allerdings erwähnt deren Beschreibung keine von den Herstellern eingeführten Post-Fukushima Maßnahmen.

Die UVE berücksichtigt einen Kernbrennstoffverbrauch von bis zu 60 GWd/tU, aber einige der neuen Designs, die für den Bau des neuen KKW vorgesehen sind, sehen einen Brennstoffverbrauch von bis zu 70 GWd/tU vor.

Grenzüberschreitende Auswirkungen

Die radiologischen Auswirkungen des Betriebs des neuen KKW wurden sowohl für den normalen Betrieb als auch hinsichtlich Unfallbedingungen bewertet. Die kumulativen Auswirkungen des Parallelbetriebs aller kerntechnischen Anlagen auf dem Gelände wurden nur für normale Bedingungen bewertet. Alle Dosen, die für Entfernungen größer als 40 km von der Anlage für die betrachteten Unfallbedingungen berechnet wurden, liegen unterhalb der Interventionsgrenzwerte. Die zeitintegrierte Konzentration in der Luft und die maximalen Bodendepositionswerte im Falle des schweren Unfalls zeigen jedoch recht hohe Werte, die zu einer Überschreitung der Schwellenwerte führen können, die in Österreich für die Auswahl der angemessenen Probenahmestrategie im Falle von Notsituationen gelten.

Verfahrensteil Scoping - 2014

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik (MZP) hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) sowie Artikel 7 der UVP-Richtlinie Unterlagen über das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Jaslovské Bohunice“ übermittelt.

Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen.

Für dieses Vorhaben wird durch das Umweltministerium der Slowakischen Republik eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 24/2006 Slg.).

Der Zweck des Bauvorhabens ist die Errichtung eines oder zweier neuer Kernkraftwerksblöcke mit einer elektrischen Leistung von entweder 1x 1700 MW bzw. 2x 1200 MW.

Projektwerberin ist die Gesellschaft „Jadrová energetická spoločnost‘ Slovenska, a.s., Tomášikova 22, 821 02 Bratislava“.

Zuständige Behörde ist das slowakische Umweltministerium.

Da Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärte, wurde in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchgeführt.

Zweck des Verfahrens in diesem Stadium ist es insbesondere festzustellen, welchen Inhalt der später von der Projektwerberin beizubringende Umweltverträglichkeitsbericht haben soll.

Im Einzelnen bestehen die Unterlagen zum Verfahrensteil Scoping aus folgenden Dokumenten:

„Neue Kernanlage in der Lokalität Jaslovské Bohunice. Studie für die projektierte Tätigkeit“, eine Planunterlage („Übersichtssituation über die projektierte Tätigkeit“, Anhang 1), zweisprachige Entscheidung des MZP betreffend den Verzicht auf die Anforderung einer Variantenlösung für die projektierte Tätigkeit (Anhang 2).

Diese Unterlagen wurden von den Landesregierungen gem. § 10 Abs. 7 letzter Satz UVP-G 2000 i. V. m. § 23 des auf dieses Vorhaben anzuwendenden Slowakischen UVP-G, Nr. 24/2006 Slg., ab dem 28.März 2014 für 21 Tage zur öffentlichen Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen aufgelegt.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingelangten Stellungnahmen  sowie die im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellte Fachstellungnahme an die Slowakische Republik weitergeleitet.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen:

Beschreibung des Vorhabens:

In der UVE sollte im Einzelnen dargelegt werden, welche internationalen Dokumente (IAEA, WENRA, EUR) in Hinsicht auf die Sicherheitsanforderungen für neue KKW herangezogen werden, und inwieweit dies in verbindlicher Form geschehen soll.

Nukleartechnische Aspekte:

  • Aussagekräftige technische Beschreibung der in Auswahl genommen Reaktortypen
  • Erreichter Entwicklungsstand von Referenzanlagen in Bau bzw. in Betrieb, mit umfassender, aktueller Darstellung
  • Detaillierte Beschreibungen der Sicherheitssysteme, u.a. auch Angaben über Anforderungen an die wichtigen sicherheitsrelevanten Systeme und Komponenten
  • Darstellung der Auslegungsstörfälle und schweren Unfälle (PSA-Analysen, Abläufe, Quellterme, Ausbreitungsrechnungen etc.)
  • Detaillierte Darstellung der Maßnahmen zur Kontrolle schwerer Unfälle bzw. zur Abmilderung von deren Folgen
  • Angaben zum Anfall an radioaktiven Abfällen und zu potentiellen Entsorgungspfaden
  • Darstellung der Ergebnisse aktueller Studien zu Erdbeben, Hochwasser und extremen Wetterbedingungen
Energie- bzw. elektrizitätswirtschaftliche Darstellungen:

Es sollten technisch und ökonomisch umsetzbare Alternativvarianten zum konkreten Kernkraftwerksprojekt unter Anwendung eines ausgewogenen Energieträgermixes ausgearbeitet und in der UVE dargestellt werden. Der Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus auf Dauer kommt besondere Bedeutung zu. Es sollte in der UVE dargestellt werden, wie die Projektwerberin die dauerhafte Verwirklichung eines hohen Sicherheitsniveaus bei hohem Investitionsbedarf einerseits und niedrigen Marktpreisen andererseits garantieren kann. Im Rahmen der gegenständlichen UVP stehen aus Sicht des ExpertInnenteams vor allem auch nicht ausschließbare schwere Unfälle im Blickpunkt des Interesses, die auch bei neuen Kernkraftwerken nicht kategorisch ausgeschlossen werden können. Insofern sollten in einer ökonomischen Betrachtung auch die Folgekosten schwerer Unfälle mit aufgenommen werden und diese den bestehenden slowakischen Bestimmungen über die Nuklearhaftung gegenübergestellt werden.