UVP Leistungserhöhung KKW Mochovce 1 & 2
Änderung der Baugenehmigung vom April 2008
Anfang Jänner 2010 übermittelte das Umweltministerium der Slowakischen Republik die Entscheidung der slowakischen Nuklearaufsichtsbehörde betreffend das UVP-Verfahren zur Leistungserhöhung von Block 1&2 des KKW Mochovce.
Brief des slowakischen Umweltministeriums an das österr. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Jänner 2010
UJD (Nukleare Aufsichtsbehörde der Slowakischen Republik) Entscheidung zur Leistungserhöhung Block 1&2 KKW Mochovce
Verfahrensstand nach Konsultationen Österreich - Slowakische Republik 21.1.2008
Die slowakische Firma Slovenské elektrárne, a.s. Bratislava – Atómové elektrárne Mochovce beabsichtigt für die Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Mochovce eine Leistungserhöhung auf 107%.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht durchgeführt (Slowakisches UVP-Gesetz Nr. 24/2006).
Das Umweltministerium der Slowakischen Republik ist für das Umweltverträglichkeitsverfahren zuständig. Die Baubewilligung, die nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens erteilt werden könnte, liegt in der Kompetenz des Amts für Nukleare Sicherheit der Slowakischen Republik (Úrad jadrového dozoru SR).
Österreich hat gegenüber der Slowakischen Republik um Notifikation des Verfahrens gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 der EU-UVP-Richtlinie (85/337/EWG in der Fassung von 97/11/EG) bzw. Artikel 3 der Espoo-Konvention ersucht. Die Slowakische Republik hat dem Notifikationsersuchen entsprochen und beteiligt Österreich im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens.
Da das Vorhaben gem. Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Z 2 der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997, dem Verfahren nach dieser Konvention unterliegt und Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärt hat, war in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 6 UVP-G 2000 durchzuführen.
Ziel dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, dass die Öffentlichkeit der betroffenen Partei (Österreich) dieselben Rechte zur Beteiligung erhält wie die Öffentlichkeit der Ursprungspartei (Slowakei), vgl. Art. 2 Abs. 6 und 3 Abs. 8 Espoo-Konvention, und die betroffenen Behörden die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern.
Da die Auswirkungen etwaiger schwerer Unfälle beim Betrieb des KKW nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, sind alle Bundesländer potenziell betroffen.
Umweltverträglichkeitsgutachten
Mitte Dezember 2007 teilte die Slowakische Republik jedoch mit, dass gem. § 32 des slowakischen UVP-Gesetzes auf die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung verzichtet worden sei, die Anzeige des Vorhabens als Umweltverträglichkeitserklärung gelte und aufgrund der Anzeige des Vorhabens ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt worden sei. Dieses wurde als Beilage des Schreibens an Österreich übermittelt.
Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Übermittlung des Gutachtens als Teil der Konsultationen anzusehen sei. Es wurde ein Konsultationstermin in derselben Woche angeboten.
UVE-Konzept
Die Slowakische Republik übermittelte zunächst im August 2007 ein Dokument mit dem Titel "Anzeige des Vorhabens". Dieses Dokument, das Grundzüge des Vorhabens und möglicher Umweltauswirkungen enthält, war ursprünglich die Grundlage für ein Vorverfahren (entspricht in etwa den Unterlagen für das Vorverfahren nach § 4 des österreichischen UVP-G 2000). Zweck dieses Vorverfahrens war es den Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts festzulegen.
Die Unterlagen wurden von den Landesregierungen gem. Art. 10 Abs. 7 letzter Satz UVP-G 2000 i.V.m. § 23 des auf dieses Vorhaben anzuwendenden Slowakischen UVP-G, Nr. 24/2006 Slg., 21 Tage öffentlich zur Stellungnahme aufgelegt.
Die bei den Ämtern der Landesregierungen eingelangten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen einzelner Länder wurden von diesen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übermittelt, das diese zusammen mit einer Stellungnahme des Bundes der slowakischen UVP-Behörde, dem Umweltministerium, übermittelt hat.
Die österreichische Stellungnahme und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollten normalerweise von der zuständigen UVP-Behörde im Vorverfahren berücksichtigt werden, d.h. in die Festlegung des Inhaltes der von der Projektwerberin zu erstellenden Umweltverträglichkeitserklärung einfließen. Das Slowakische Umweltministerium sollte dann eine Entscheidung über den Umfang der Prüfung des Vorhabens und einen Zeitplan, in der der Projektwerberin der Inhalt der Umweltverträglichkeitserklärung vorzuschreiben ist, erlassen. Die Umweltverträglicheitserklärung wäre in Österreich wieder für Stellungnahmen der Öffentlichkeit offen gewesen.
Verfahrensteil UVE-Konzept
UVP-Standpunkt
Diese Vorgehensweise war für Österreich unannehmbar. In direkten fernmündlichen Konsultationen konnte zunächst erreicht werden, dass ein Konsultationstermin Ende Jänner 2008 akzeptiert wurde.
Gleichzeitig wurde Österreich aber darüber informiert, dass der das UVP-Verfahren abschließende UVP-Standpunkt bis Jahresende 2007 erlassen werden müsse. Österreich konnte erreichen, dass in diesen Standpunkt eine Auflage eingefügt wurde, wonach die Ergebnisse der noch abzuhaltenden Konsultationen zwischen Österreich und der Slowakischen Republik in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Der UVP-Standpunkt wurde Österreich Mitte Jänner 2008 in slowakischer und am 22.1.2008 in deutscher Übersetzung übermittelt.
Konsultationen Österreich - Slowakei
Nach den einschlägigen internationalen und bilateralen Bestimmungen sind auf Wunsch der betroffenen Partei vor Erlassung einer Entscheidung Konsultationen zwischen betroffener Partei und Ursprungspartei über das Vorhaben und allfällige Maßnahmen durchzuführen. Eine erste Runde dieser Konsultationen hat am 21.1.2008 im KKW Mochovce stattgefunden. An dieser Konsultationsrunde nahmen von Österreich VertreterInnen des BMLFUW, des Umweltbundesamtes (UBA), der Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Wien sowie ein unabhängiger Experte, seitens der Slowakischen Republik VertreterInnen des Umweltministeriums, des Amtes für Nuklearaufsicht (UJD) und der Projektwerberin teil.
Bei dieser Konsultationsrunde hat sich Österreich scharf gegen die gewählte Vorgangsweise ausgesprochen und protestiert. Zunächst mag ein Verzicht auf die Erarbeitung einer UVE zwar nach slowakischem Recht zulässig sein, ist jedoch weder in der Espoo-Konvention, noch in der UVP-Richtlinie oder im bilateralen Vertrag zwischen Österreich und der Slowakei zur Umsetzung der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 1/2005, vorgesehen. So wurde in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Dokument durchgeführt, von dem nicht bekannt war, dass es schon die endgültige Verfahrensunterlage darstellt. Die Öffentlichkeit wurde auch nicht zur öffentlichen Erörterung, die für die eigene Bevölkerung durchgeführt wurde, in die Slowakische Republik eingeladen.
In technischer Hinsicht bemühte sich die slowakische Seite beim Konsultationstermin, alle österreichischen Fragen entsprechend dem Verfahrensstand ausführlich zu beantworten.
Die nachträgliche Ausarbeitung einer Umweltverträglichkeitserklärung wurde von der Slowakei abgelehnt. Die Delegationen konnten sich jedoch darauf einigen, dass die slowakische Seite bis Ende Jänner 2008 ein Protokoll der Sitzung und ein Papier übermittelt wird, in dem alle österreichischen Fragen bei den Konsultationen, einschließlich jene zur Erhöhung des Risikos schwerer Unfälle mit Auswirkungen auf Österreich, schriftlich beantwortet werden. Diese Unterlage wird in Österreich anschließend 30 Tage lang einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet unterzogen werden. Anschließend kann ein weiterer Konsultationstermin zwischen Österreich und der Slowakischen Republik stattfinden.
Da mit der Behandlung schwerer Unfälle Informationen zur Verfügung stehen werden, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, werden der österreichischen Bevölkerung neue Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten geboten.
Öffentlichkeitsbeteiligung Februar 2008
Die slowakische Seite hat Anfang Februar 2008 Österreich das Protokoll der Konsulatationen vom 21.1.2008 und die schriftliche Fassung der Antworten zu den im Rahmen der Konsultation gestellten Fragen übermittelt (jeweils in slowakischer Sprache und einer Arbeitsübersetzung in deutscher Sprache).
Diese Unterlagen wurden von den Bundesländern 30 Tage zur öffentlichen Stellungnahme aufgelegt.
Die eingelangten Stellungnahmen wurden nachfolgend der Slowakei zugeleitet und in einem weiteren Konsultationstermin besprochen.
Protokoll österreichisch-slowakische Konsultationstermin 21.1.2008 (slowak.)Protokoll österreichisch-slowakische Konsultationstermin 21.1.2008 (deutsch)Antworten auf österreichische Fragen (slowak.) Antworten auf österreichische Fragen (deutsch)
Ergebnisse nach den Konsultationstreffen April 2008
Nach einer ersten Runde 21.1.2008 im KKW Mochovce hat am 6.3.2008 eine zweite Runde von Kunsultationen in Bratislava stattgefunden. An dieser Konsultationsrunde nahmen österreichischerseits VertreterInnen des BMLFUW, des UBA und der Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Wien sowie ein unabhängiger Experte, seitens der Slowakischen Republik des Umweltministeriums, des Amts für Nuklearaufsicht und der Projektwerberin, teil.
Wie beim ersten Konsultationstermin vereinbart, hat die slowakische Seite nach diesem Termin ein Protokoll und eine schriftliche Unterlage mit den Antworten übermittelt, die beim Konsultationstermin auf österreichische Fragen gegeben worden sind. Diese Unterlagen werden in Österreich 30 Tage lang – der slowakischen Frist für eine Umweltverträglichkeitserklärung entsprechend – öffentlich aufgelegt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung war zum Zeitpunkt des zweiten Termins am 6. März 2008 noch im Laufen. Dennoch konnten die wichtigsten Einwendungen, die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits abgegeben waren, besprochen werden.
In technischer Hinsicht bemühte sich die slowakische Seite auch beim zweiten Konsultationstermin, alle österreichischen Fragen entsprechend dem Verfahrensstand ausführlich zu beantworten.
Es wurden Fragen gestelllt und diskutiert zu den Themen:
- Sicherheitsmargen
- Sicherheitsstandard des KKW
- Versprödung des Reaktordruckgefäßes
- Brennstoff
- Unfälle
- Haftung
Seitens Oberösterreichs und des Burgenlandes wurde eine kritische Erklärung zum Verfahren verlesen.
Österreich erklärt nochmals, dass der Verfahrensablauf nicht dem eines vollwertigen grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens entspricht, dass aber anerkannt wird, dass sich die slowakische Seite inhaltlich um große Offenheit bemüht hat. Österreich ersucht die Slowakei, in Zukunft § 32 skUVP-G (Entfall der UVE) nicht mehr in grenzüberschreitenden UVP-Verfahren anzuwenden.
Es wurde vereinbart, dass von der Slowakei ein Sitzungsprotokoll erstellt und an Österreich übermittelt wird. Alle Einwendungen zusammen mit Empfehlungen der Republik wurden bis Mitte April an die Slowakei übermittelt.
Sitzungsprotokoll (Slowakisch)