KKW Dukovany Zoning Procedure

„Zoning Procedure“ nach tschechischem Baurecht im Bereich Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany

Das Tschechische Umweltministerium (mzp.cz) hat der Republik Österreich ein Kundmachungsersuchen übermittelt. Es wurde eine „Zoning Procedure“ nach tschechischem Baurecht, für u.a. Abwasserleitungen, Stromleitungen und Zubringerstraßen zum Kernkraftwerk Dukovany eingeleitet.

Verfahren November 2024

Zum einschlägigen Verfahren wurden Dokumente übermittelt, die Verfahrensinformationen für Beteiligte beinhalten.

Dokumente siehe unten

 

Verfahren November 2023

Im Rahmen der Zoning Procedure wurden am 30. Oktober 2023 zwei Entscheidungen zur Zoning Procedure vorgelegt. Diese können von den vier Österreichischen Verfahrensbeteiligten (4 NGOs) aber auch anderen juristischen Personen (z.B. NGOs) in tschechischer Sprache angefochten werden. Die Details dazu sind dem beiliegenden Schreiben (information on the issuance of zoning decisions) zu entnehmen. Die Frist für die Anfechtung ist vom 15. bis 29.11.2023.

Dokumente siehe unten

 

Verfahren Juni 2023

Im Rahmen der Zoning Procedure wurden im Juni 2023 weiter Unterlagen vorgelegt. Diese können von den 4 Österreichischen Verfahrensbeteiligten (4 NGOs) in tschechischer Sprache kommentiert und angefochten werden.

Verfahren Dezember 2022

Im Rahmen der Zoning Procedure wurden im Juli und Dezember 2022 Unterlagen vorgelegt, die Grundlage der Entscheidung nach Baurecht sein werden. Diese können von den 4 Österreichischen Verfahrensbeteiligten (4 NGOs) in tschechischer Sprache kommentiert und angefochten werden. (

Verfahren Juli 2022

Im Rahmen der Zoning Procedure wurden im Juli 2022 Unterlagen vorgelegt, die Grundlage der Entscheidung nach Baurecht sein werden. Diese können von den 4 Österreichischen Verfahrensbeteiligten (4 NGOs) in tschechischer Sprache kommentiert und angefochten werden.

Verfahren 2021

Es wurden die Öffentlichen Bekanntmachungen über die Einleitung des Verfahrens (in Englisch) und weitere Dokumente (in Tschechisch) übermittelt. Die Unterlagen waren für 30 Kalendertage von 5. Oktober bis einschließlich 3. November 2021 abrufbar.

Zum Vorhaben konnten während dieser genannten Frist im Stadtamt Třebíč, Bauamt, Karlovo náměstí 104/55, 674 01 Třebíč, Tschechische Republik (Montag und Mittwoch, 8:00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 17:00 Uhr) Einsicht in die Verfahrensunterlagen genommen werden und allfällige Stellungnahmen oder Einwendungen in Tschechischer Sprache eingereicht werden. Die Rechte der Verfahrensbeteiligung (Öffentlichkeit, NGOs, betroffene Behörden) gemäß tschechischem Baurecht und Verwaltungsverfahrensrecht können den beiden Öffentlichen Bekanntmachungen („Public Notice“ siehe Announcements) entnommen werden.

Es handelt sich nicht um ein (grenzüberschreitendes) Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gemäß Espoo Konvention und UVP-Richtlinie.