UVP-Verfahren KKW Olkiluoto 1&2 Lebensdauerverlängerung

Für die Verlängerung der Lebensdauer der Kernkraftanlagen Olkiluoto 1 + 2 inklusive einer möglichen Erhöhung der thermischen Leistung wird in Finnland eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht durchgeführt.

Februar 2025: Fachstellungnahme UVE
Dezember 2024: UVE
April 2024: Fachstellungnahme Scoping
Jänner 2024: Scoping

Fachstellungnahme zum Verfahrensteil Umweltverträglichkeitsbericht

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.

Fachstellungnahme (Februar 2025)

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Es ist unklar, warum die UVP jetzt abgeschlossen wurde, wo doch die tatsächliche Entscheidung über die Laufzeitverlängerung nicht früher als in einem Jahrzehnt erwartet wird. Die Durchführung der UVP, wenn die Ergebnisse aller Analysen vorliegen und die Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wurde, würde ein viel höheres Maß an Detailgenauigkeit ermöglichen und die jetzt bestehenden Unsicherheiten minimieren. Das Expertenteam ist der Ansicht, dass die UVP zumindest aktualisiert werden muss, bevor die Leistungssteigerung und die Laufzeitverlängerung tatsächlich umgesetzt werden.

  • Im Gegensatz zur Laufzeitverlängerung von 40 auf 60 Jahre sind weitere Verlängerungen auf 70 oder sogar 80 Jahre noch relativ neu. Dies liegt an einem fehlenden regulatorischen Rahmen für eine solche Verlängerung, dessen Ausarbeitung STUK in Erwägung zieht. Darüber hinaus könnte eine weitere Laufzeitverlängerung um 20 Jahre mit potenziell unbekannten Degradationsmechanismen verbunden sein. Diese müssen identifiziert und bewertet werden.

  • Der UVP-Bericht enthält keine (numerischen) Sicherheitsziele, keine Identifizierung von SSCs, die bei einer Verlängerung des Betriebs alterungskritisch sind, und keine Kriterien, die bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich einer möglichen Lebensdauerverlängerung herangezogen werden sollen. Aus Sicht der Expertenteams würde die Bereitstellung detaillierterer Informationen und genauerer Daten zu Alterungsmanagementmaßnahmen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit über eine längere Lebensdauer die Glaubwürdigkeit des Berichts erheblich steigern.

  • Mögliche Sicherheitsauswirkungen durch Ereignisse/Unfälle, die möglicherweise alle Einheiten am Standort betreffen, wurden in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt. Obwohl klar ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses äußerst gering ist, müsste die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der potenziell großen Auswirkungen zumindest einen qualitativen Nachweis vorweisen.

  • Der UVP-Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Strahlendosen, die im Falle eines schweren Unfalls aus einer radioaktiven Freisetzung aus den Olkiluoto-Blöcken resultieren, „außerhalb der Grenzen Finnlands statistisch unbedeutend bleiben werden“. Der UVP-Bericht konzentriert sich auf die Dosen für einen Einzelnen und nicht auf andere Parameter, die für Österreich von besonderem Interesse sind, nämlich die Deposition von Radionukliden (Cs) auf dem Boden. Unter Verwendung eines Quellterms und tatsächlich aufgezeichneter Wetterdaten hat die JRODOS-Dispersionsmodellierung ergeben, dass die Deposition von Cs auf österreichischem Gebiet 650 Bq pro m2 übersteigen könnte.

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitsbericht

Die Republik Finnland der Republik Österreich den UVP-Bericht auf Englisch, eine Zusammenfassung auf Englisch und Deutsch, sowie eine englische Übersetzung der Stellungnahme der zuständigen Behörde übermittelt.

Die Unterlagen lagen vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Februar 2025 bei dem Ämtern der Landesregierungen. 

In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. 

Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese wurden an Finnland weitergeleitet. 

Im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme erarbeitet werden.

Link zum zuständigen finnischen Ministerium

Verfahrensrelevante Dokumente

UVP-Scoping Stellungnahme der zuständigen Behörde

Umweltbericht Zusammenfassung - Deutsch

Umweltbericht Zusammenfassung - Englisch

Umweltbericht Langfassung - Englisch

Fachstellungnahme zum Verfahrensteil Scoping

Im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Fachstellungnahme (April 2024)

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen und damit einhergehend zu folgenden Inhalten welche im UVP Bericht thematisiert werden sollten:

Alternativen
  • Der UVP Bericht sollte für jede Alternative (Null-Option, Laufzeitverlängerung-Option, Leistungssteigerung-Option) eine ausführliche Beschreibung der technischen Grundlagen, der Sicherheitsbewertung, der Folgenabschätzungen sowie der Grundlagen und Kriterien, die zur Bewertung der in Betracht gezogenen Alternativen herangezogen werden beinhalten. 
Laufzeitverlängerung auf 70 bzw. 80 Jahre
  • Das Konzept, wie der Betreiber TVO mit den technischen Herausforderungen des Alterungsmanagements umgehen wird, einschließlich der Auflistung der zu ergreifenden Maßnahmen, muss erläutert werden;
  • Das Konzept für die Erfüllung der von der STUK festgelegten gesetzlichen Anforderungen für die Verlängerung der Lebensdauer über 60 Jahre hinaus ist vorzulegen;
  • Im UVP-Bericht ist darzulegen, wie das Sicherheitsniveau für die Laufzeitverlängerung gewährleistet, dass die Blöcke 1 und 2 von Olkiluoto die für neue Reaktoren festgelegten Sicherheitsziele erreichen (und daran gemessen werden);
Leistungserhöhung auf bis zu 970MWe
  • Das Konzept für die Leistungserhöhung, Änderungen des Brennstoff-, Kerndesigns oder des Abbrandmanagements;
  • Eine Erörterung der Sicherheitsverbesserung und des sich daraus ergebenden Sicherheitsniveaus im Hinblick auf die Sicherheitsziele neuer Reaktoren für den Fall einer Laufzeitverlängerung von 10 bzw. 20 Jahren;
  • Auswirkungen der Leistungserhöhung auf die Strukturen, Systeme und Komponenten des Kraftwerks, im Hinblick auf die Effekte der Verlängerung der Lebensdauer und dem Alterungsmanagement.
Externe Risiken 
  • Bewertung von extremen Wetterbedingungen sowie des Meerwasseranstiegs bzw. lokalen Überschwemmungen unter Berücksichtigung des Klimawandels und der Tatsache, dass Olkiluoto 1 und 2 bis zum Jahr 2058 in Betrieb sein können;
  • Darstellung und Bewertung der durch Menschen verursachten externen Ereignissen wie Flugzeugabstürzen, Terrorismus oder Sabotage, einschließlich Insider-Ereignissen und Terroranschlägen;
  • Umfassende Betrachtung möglicher Auswirkungen von Militäraktionen gegen den Standort Olkiluoto und seine Einrichtungen;
  • Bewertung von Kombinationen von externen Ereignissen, einschließlich der Berücksichtigung mehrerer Anlagen am Standort;
  • Analyse der möglichen Ereignisse, die mehrere Blöcke am Standort betreffen, mit Blick auf den radiologischen Freisetzungsquellenterm.
Grenzüberschreitende Auswirkungen
  • Liste der Unfälle und Störfälle, die zur Ermittlung des Quellterms analysiert wurden;
  • Detaillierte Beschreibung der Szenarien schwerer Unfälle und ihrer Abläufe sowie die daraus resultierenden geschätzten Quellterme für jedes dieser Szenarien (nicht nur Cäsium 137, sondern auch andere für die grenzüberschreitenden Auswirkungen relevante Radionuklide);
  • Ausführliche Darstellung der Ausbreitungsmodelle, einschließlich der verwendeten Wetterparameter;

Verfahrensteil Scoping

Für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlagen Olkiluoto 1 + 2 inklusive einer möglichen Erhöhung der thermischen Leistung wird in Finnland eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (UVP-Gesetz 252/2017, UVP Verordnung 277/2017) durchgeführt.

Zuständige Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung (Postanschrift: PL 32, FI-00023 VALTIONEUVOSTO), 

Projektinhaber ist das Unternehmen Teollisuuden Voima Oyi (Postanschrift: Olkiluoto, FI-27160 EURAJOKI).

Derzeit befindet sich das UVP-Verfahren in der ersten Phase (Abgrenzung des Untersuchungsrahmens).

Finnland hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL das Programm der Umweltverträglichkeitsprüfung (EN) mit einer Zusammenfassung (DE) übermittelt.

Die Unterlagen lagen vom 1. Februar bis 29. März 2024 bei dem Ämtern der Landesregierungen auf. 

In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. 

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an Finnland weitergeleitet.

Verfahrensrelevante Dokumente

UVP-Scoping Zusammenfassung (Deutsch)

UVP-Scoping Zusammenfassung (Englisch)

UVP-Scoping Langfassung (Englisch)