Geologisches Tiefenlager Schweiz - Entsorgungsnachweis
BürgerInnenbeteiligungsverfahren zum Entsorgungsnachweis für ein Schweizer Endlager für abgebrannte Brennelemente sowie verglaste hochaktive radioaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle.
Die Schweiz plant die Errichtung eines Endlagers für abgebrannte Brennelemente sowie für verglaste hochaktive radioaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle. Aus diesem Anlass fand in der Zeit vom 13. September bis 12. Dezember 2005 ein BürgerInnenbeteiligungsverfahren statt.
Die Gesuchsunterlagen und alle relevanten Gutachten und Stellungnahmen waren zwischen 13. September und 12. Dezember 2005 öffentlich aufgelegt. Alle Interessierten konnten dazu Stellung nehmen. Danach entschied der Schweizerische Bundesrat mit einer Entscheidung in der zweiten Jahreshälfte 2006.
In der Zeit zwischen 13. September und 12. Dezember 2005 konnte auch die österreichische Öffentlichkeit zum Entsorgungsnachweis für ein Schweizer Endlager Stellung nehmen.
Fachstellungnahme Österreich
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Vorarlberger Landesregierung wurde vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme zu den von Schweizer Seite aufgelegten Unterlagen ausgearbeitet.
Die Fachstellungnahme wurde fristgemäß den Schweizer Stellen, als Teil der offiziellen österreichischen Stellungnahme, zugeleitet.
Verfahrensrelevante Dokumente
Im relevanten Schweizer Verfahrensteil war die Frage des Entsorgungsnachweises anhand der aufgelegten öffentlichen Dokumente zu beurteilen.
Dieser Entsorgungsnachweis umfasste folgende Teilnachweise:
Standortnachweis
Dieser muss aufgrund dokumentierter Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ein genügend großer Wirtsgesteinskörper mit den im Sicherheitsnachweis geforderten Eigenschaften vorhanden ist, sodass die Realisierung eines Endlagers mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden kann.
Es bestehen sechs grundsätzliche Anforderungen:
1) Genügende Ausdehnung des Wirtgesteins
2) Geringe Durchlässigkeit
3) Ruhige Lagerung
4) Geeignete felsmechanische Eigenschaften
5) Geologische Langzeitstabilität
6) Keine Nutzungskonflikte mit Rohstoffen
Machbarkeitsnachweis
Dieser muss aufzeigen, dass im gewählten Wirtsgestein ein Endlager mit den heute vorhandenen technischen Mitteln gebaut, betrieben und langfristig sicher verschlossen werden kann - und zwar unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
Insbesondere ist der Nachweis zu führen für:
1) Felsmechanische Gegebenheiten genügend für den Bau
2) Bau- und betriebstechnisches Konzept gemäß den gesetzlichen Anforderungen
Sicherheitsnachweis
Dieser muss zeigen, dass das gewählte Wirtsgestein über die notwendigen geologischen und hydrologischen Eigenschaften verfügt und mit den technischen Barrieren die Langzeitsicherheit des Endlagers gewährleistet ist.
Die Erfüllung von drei grundsätzlichen Anforderungen ist hierbei nachzuweisen:
1) Isolation
- Lager 650 m tief im Boden
- sämtliche Zugänge verschlossen
2) Einschluss
- Abfälle in Matrix eingebunden
- in dickwandigen Behältern verpackt
- inmitten einer Bentonitverfüllung
- in der Mitte der Opalinustonschicht
3) Begrenzung
- gleiche Barrieren wie für Einschluss der Freisetzung
- günstige Bedingungen für > 1 Mio. Jahre, Strahlendosis deutlich unter Limits.
Über den Entsorgungsnachweis wurde vom Schweizerischen Bundesrat am 28. Juni 2006 entschieden.
Downloads
Dokument 1
Nagra Technischer Bericht 02-02 Projekt Opalinuston
Konzept für die Anlage und den Betrieb eines geologischen Tiegfenlagers (Technische Berichte Nagra) Dezember 2002
Dokument 2
Nagra Technischer Bericht 02-03
Projekt Opalinuston
Synthese der geowissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse
Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle Dezember 2002
Dokument 3
Nagra Technischer Bericht 02-05 Project Opalinus Clay
Safety Report. Demonstration of disposal feasibility for spent fuel, vitrified high-level waste and long-lived intermediate-level waste (Entsorgungsnachweis). (Technische Berichte Nagra) Dezember 2002
Dokument 6
HSK-Gutachten zum Entsorgungsnachweis August 2005
Dokument 7
KNE -Expertenbericht (8 Stellungnahmen zu spezifischen Punkten plus Zusammenfassung) Februar 2005
Dokument 8
KSA-Stellungnahme zum Entsorgungsnachweis August 2005
Dokument 9
AkEnd -Stellungnahme zum Auswahlverfahren Opalinuston im Zürcher Weinland April 2002
Dokument 10
HSK-Stellungnahme zum Auswahlverfahren Opalinuston im Zürcher Weinland November 2002
Dokument 11
Optionenbericht der Nagra (Technischer Bericht Nagra) August 2005
Dokument 12
HSK-Bericht zum historischen Abriss August 2005
Dokument 13
HSK-Stellungnahme zur Sicherheitsanalyse Kristallin-I der Nagra September 2004
Dokument 14
Erläuterungsbericht BFE als Grundlage für die öffentliche Auflage September 2005
Ergänzende Informationen
Pressemitteilung des BFE vom 12. September 2005
Präsentationsunterlage Marthalen Referat BFE
Präsentationsunterlage Marthalen Referat HSK