Geologisches Tiefenlager Schweiz - Etappe 2
Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten
Mit der Abnahme des Ergebnisberichts zur Etappe 1 hat der Schweizerische Bundesrat am 30. November 2011 den Beginn der Etappe 2 eingeleitet.
In Etappe 2 identifizieren die Entsorgungspflichtigen innerhalb der in Etappe 1 genehmigten Standortgebiete unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen, wirtschaftlichen und sozioökonomischen Aspekten potentielle Standorte. Aus diesen Standorten werden mindestens zwei Standorte pro Lagertyp zur Aufnahme in den Sachplan als Zwischenergebnis vorgeschlagen.
Etappe 2 ist in folgende Schritte unterteilt:
- Bezeichnung von Standorten in den ausgewählten Standortgebieten: In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen erarbeiten die Entsorgungspflichtigen unter anderem Vorschläge für die Anordnung der Oberflächenanlagen.
- Vergleichende Bewertung und Vorschlag von mindestens zwei Standorten: Für alle bezeichneten Standorte führen die Entsorgungspflichtigen quantitative provisorische Sicherheitsanalysen durch. Sie dokumentieren ihr Vorgehen und die Ergebnisse des Vergleichs in einem Bericht und begründen ihre Auswahl von den Standorten.
- Überprüfung der Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit: Die von den Entsorgungspflichtigen vorgeschlagenen Standorte werden vom ENSI und von den Fachkommissionen KNS, Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT (vormals KNE)) überprüft und beurteilt.
Die vorgeschlagenen Standortgebiete werden in Etappe 2 vertieft untersucht.
Am 31.1.2015 hat Nagra zwei Standortgebiete vorgeschlagen, welche im Rahmen der Etappe 3 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager eingehend auf ihre Eignung untersucht werden sollen. Bei den Standorten handelt es sich um die Gebiete Zürich Nordost (ehem. Zürcher Weinland) und Jura Ost, die sich beide sowohl für SMA, als auch HAA, oder als Kombi-Lager eignen sollen. Der Vorschlag wurde von den Bundesbehörden überprüft. Im Entwurf des Ergebnisberichtes des BFE wird festgehalten, dass auch das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 vertieft untersucht werden soll.
Am 22. November 2017 eröffnete der Schweizer Bundesrat die Vernehmlassung zu Etappe 2, in der der Entwurf des Ergebnisberichtes des BFE sowie die in Etappe 2 erstellten Berichte, Gutachten und Stellungnahmen öffentlich aufgelegt wurden.
Ende 2018 soll der Bundesrat über die Standortvorschläge entscheiden.
Zur Darstellung des bisherigen Auswahlverfahrens sowie zur Beurteilung einer möglichen Betroffenheit Österreichs wurden folgende Stellungnahmen ausgearbeitet.
Stellungnahmen:
Verfahrensrelevante Dokumente:
Sachplan geologische Tiefenlager; Ergebnisbericht zu Etappe 2 – Festlegungen und Objektblätter
Sachplan geologische Tiefenlager; Erläuterungsbericht für die Vernehmlassung zu Etappe 2
Nagra: Technischer Bericht NTB 14-02, Geologische Grundlagen, Dossier IV, Geomechanische Unterlagen
Nagra: Technischer Bericht NTB 14-02, Geologische Grundlagen, Dossier VII, Nutzungskonflikte