Verfahrensteil Scoping
Kernkraftwerk Mochovce 3&4
Für das Vorhaben wird ein sogenanntes Feststellungsverfahren durchgeführt. Ziel dieses Vorverfahrens ist festzustellen, welche Angaben die von der Projektwerberin zukünftig vorzulegende Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten soll (Scoping).
Da davon auszugehen ist, dass im Falle eines schweren Unfalles in einer derartigen Anlage alle österreichischen Bundesländer betroffen sein können, sind im Verfahrensteil Scoping alle Landesregierungen angehalten, zur „Bekanntmachung des Vorhabens“ eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchzuführen.
Da es sich noch nicht um eine Umweltverträglichkeitserklärung handelt, ist nicht nach § 9 UVP-G 2000 zu verfahren, sondern so vorzugehen, dass die österreichische Öffentlichkeit und die slowakische Öffentlichkeit gleichwertige Rechte auf Teilnahme erhalten. In sinngemäßer Anwendung des slowakischen UVP-Gesetzes haben die einzelnen Bundesländer die nachfolgend angegebenen Unterlagen für die Dauer von 21 Tagen zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahmemöglichkeit aufzulegen.
In die Unterlage kann in dieser festgelegten Frist von allen interessierten BürgerInnen von Montag bis Freitag während der Amtsstunden, Einsicht genommen werden. Die Unterlagen stehen zusätzlich nachfolgend als Download zur Verfügung. Zu den Unterlagen kann jede und jeder während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Landesregierungen richten. Diese werden nachfolgend via Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an die slowakische Behörde weitergeleitet.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erstellt.
Dokumente Verfahrensteil Scoping
Scopingdokument (Slowakisch mit teilweiser deutschsprachiger Übersetzung)
Spruch des slowakischen Umweltministeriums zum Ausgang des Verfahrensteils Scoping
Das slowakische Umweltministerium hat in seinem Spruch vom 29.5.2009 festgelegt, welche Anforderungen an die im weiteren Verfahrensschritt von den Projektbetreibern zu erstellende Umweltverträglichkeitserklärung erfüllt werden müssen.
Der entsprechende Spruch wurde dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Anfang Juni 2009 zugeleitet. Nachfolgend finden Sie das Originaldokument und eine eigens erstellte Arbeitsübersetzung.