Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany
UVP-Stellungnahme, UVP-Gutachten und Protokoll der Anhörung
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat am 9. Oktober 2019 zu gegenständlichem Verfahren die deutsche Übersetzung der verbindlichen Stellungnahme sowie des Protokolls der öffentlichen Anhörung am 19. Juni 2018 in Třebíč und ausgewählte Kapitel des Expertengutachtens in Englisch übermittelt.
Verfahrensrelevante Dokumente
Stellungnahme des MZP zum Ausgang des UVP-Verfahrens (in Deutsch)
UVP-Gutachten (in Englisch)
UVP-Gutachten - Beilage 1 - Naturschutz Allgemein
UVP-Gutachten - Beilage 2.2 - Strahlenschutzaspekte in Bezug auf Österreich
UVP-Gutachten - Beilage 2.3 - Naturschutzaspekte in Bezug auf Österreich
Protokoll der Anhörung
Protokoll der Öffentlichen Anhörung in Trebic am 19.6.2018 (In Deutsch)
Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht zum Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung
Zur Bewertung des vorgelegten UVP-Berichts wurde vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Fachstellungnahme beauftragt. Darin wurden Fragen an die tschechische Seite formuliert, die in einer Konsultation vom 10.-11.04.2018 in Prag erörtert wurden. Die abschließende Fachstellungnahme inklusive Konsultationsbericht beinhaltet die Antworten auf diese Fragen, ihre Bewertung und die daraus abgeleiteten abschließenden Empfehlungen. Darüber hinaus wurden Themen zur weiteren Erörterung im Rahmen des bilateralen Nuklearinformationsabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik empfohlen. Ergänzend wurden Informationen der Informationsveranstaltung in Wien vom 06.06.2018 und der öffentlichen Anhörung in Třebíč/CZ vom 19.06.2018 berücksichtigt.
Die AutorInnen der abschließenden Fachstellungnahme und des Konsultationsberichts kommen zu folgenden Schlussfolgerungen, wobei offene Fragen teilweise im Rahmen bilateraler Konsultationen weiterverfolgt werden sollten:
- Laut UVP-Bericht müssen für das neue KKW schwere Unfälle, die zu frühen oder großen Freisetzungen führen, praktisch ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Konsultation und der Veranstaltungen in Wien und Třebíč/CZ wurde deutlich, dass in der Tschechischen Republik bisher kein geschlossenes Konzept für den Nachweis des praktischen Ausschlusses existiert, sondern dieser Nachweis nur eine Forderung ist.
- Da bei der Bestimmung der Konsequenzen für einen schweren Unfall im UVP-Bericht die Erhaltung der Integrität des Containments als die grundlegende Planungscharakteristik der Reaktoren der Generation III+ angenommen wurde, wird ein verhältnismäßig geringer Quellterm als abdeckender Quellterm für einen schweren Unfall (Cs-137: 30 TBq) unterstellt. Da die Auslegung sowie das Sicherheitsniveau der in Betracht gezogenen Reaktoroptionen im UVP-Bericht nicht ausreichend beschrieben werden, ist diese Annahme zurzeit nicht ausreichend belegt.
- Während der Konsultation wurde betont, dass im Rahmen der UVP keine speziellen Reaktortypen geprüft werden Falls es für den ausgewählten Reaktortyp im Genehmigungsverfahren nicht gelingt nachzuweisen, dass der Quellterm unter dem in den UVP-Dokumenten als abdeckend gewählten Quellterm für Cs-137 von 30 TBq liegt, könnte der UVP-Standpunkt seine Gültigkeit verlieren. Gegebenenfalls müsste dann ein neues UVP-Verfahren durchgeführt werden.
- Die Konsultation hat gezeigt, dass es keinesfalls ausgeschlossen werden kann, dass im Falle des berechneten schweren Unfalls (DEC) Maßnahmen aus der österreichischen Interventionsverordnung in grenznahen Gebieten in Kraft treten müssen.
- Es sollte nur ein solcher Reaktortyp ausgewählt werden, bei dem praktisch ausgeschlossen werden kann, dass selbst im Falle eines schweren Unfalls in Österreich erhebliche Auswirkungen auftreten.
Öffentliche Anhörung Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien
Für das Vorhaben der Errichtung einer neuen Kernkraftanlage mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2400 MW am Betriebsgelände des südmährischen KKW Dukovany wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht nach dem Gesetz Nr. 100/2001 Slg. durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium, Projektwerberin ist das tschechische Energieversorgungsunternehmen ČEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.
Im Zuge dieses grenzüberschreitenden Verfahrens und der Umweltverträglichkeitsprüfung in Tschechien führte das tschechische Umweltministerium nach § 17 des Gesetzes Nr. 100/2001 Slg. zu diesem Vorhaben eine öffentliche Anhörung in Tschechien durch, an der auch die österreichische Bevölkerung teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern konnte. Die Anhörung fand in tschechischer Sprache statt, wobei für eine Übersetzung in Deutsch gesorgt war.
Zeit: Dienstag, 19. Juni 2018, 12:00 Uhr – offenes Ende
Ort: Ice Arena Třebíč (Eishockey-Halle „Mann + Hummel“-Arena)
1 Kateřiny z Valdštejna st., 674 01 Třebíč, Tschechische Republik
Öffentliche Diskussion KKW Dukovany Neubau
Zum Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany" fand am 6. Juni 2018 in Wien eine öffentliche Erörterung statt, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich zum Vorhaben zu äußern und Fragen zu stellen. Die öffentliche Erörterung wurde von den Bundesländern im Zuge des für das Vorhaben laufenden grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens durchgeführt. In das Vorhaben involvierte tschechische Institutionen und Organisationen (Umweltministerium, Projektwerberin etc.) haben an der Veranstaltung teilgenommen.
Programm der Informationsveranstaltung
Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien
Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 Abs. 2 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) die Umweltverträglichkeitserklärung samt Anlagen für das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien“ übermittelt.
Projektwerberin ist die ČEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs nach dem Gesetz GBl. Nr. 100/2001 durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Die Umweltverträglichkeitserklärung („Dokumentation der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt“ samt Anlagen 1 bis 6) lag von 15. Dezember 2017 bis 15. Jänner 2018 bei den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen in deutscher Sprache auf.
Sämtliche Stellungnahmen wurden an die tschechische Behörde weitergeleitet und sind von dieser im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde eine Fachstellungnahme erstellt.
Fachstellungnahme zum Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung
Die Autoren der Fachstellungnahme kommen zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Vergleich der Angaben im UVP-Bericht mit jenen im Scoping-Dokument
Ein Vergleich der Angaben im UVP-Bericht mit jenen im Scoping-Dokument zeigt verschiedene Abweichungen, zum Teil ist die Darstellung im Scoping-Dokument detaillierter und spezifischer als im UVP-Bericht. Nachvollziehbare Gründe für diese gegenüber dem Scoping-Dokument festgestellten Abweichungen des UVP-Berichts sind nicht ersichtlich.
- Diskussion der vorgeschlagenen Reaktortypen
Die Fachstellungnahme zum Scoping-Dokument enthält eine Auflistung von Informationen, die im Rahmen des UVP-Berichts zu jedem Referenzprojekt vorgelegt werden sollten. Die Auswertung des UVP-Berichts zeigt, dass die dargebotenen Informationen im Hinblick auf eine Reihe von Aspekten insgesamt unzureichend sind.
- Stör- und Unfälle
Schwere Unfälle mit großen und/oder frühen Freisetzungen von radioaktiven Stoffen können auch für das geplante Kernkraftwerk nicht ausgeschlossen werden.
Die Entfernung des geplanten KKW am Standort Dukovany zur Staatgrenze von Österreich beträgt nur 31 km. Im Fall eines schweren Unfalls im geplanten KKW mit einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen kann das Staatsgebiet Österreichs erheblich betroffen sein. Eine detaillierte Berücksichtigung möglicher Unfälle mit erheblicher Freisetzung im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens ist deshalb besonders wichtig. Dies gilt insbesondere für schwere Unfälle mit frühen oder großen Freisetzungen, sofern diese nicht (praktisch) ausgeschlossen werden können.
Auch Einwirkungen Dritter (Terrorangriffe oder Sabotagehandlungen) können schwere Unfälle auslösen. Auch wenn aus berechtigten Gründen der Geheimhaltung Vorkehrungen gegen mögliche Terrorangriffe und Sabotagehandlungen nicht im Detail öffentlich im UVP-Verfahren diskutiert werden können, hätten in den UVP-Dokumenten zumindest die Anforderungen an den Terrorschutz an einigen Stellen im etwas größerem Umfang dargelegt werden können.
Aus Österreichischer Sicht sollten die Reaktoren so gewählt werden, dass weder im Auslegungsstörfall noch im schweren Unfall erhebliche Auswirkungen in Österreich auftreten.
- Verwendete Quellterme zur Abschätzung von möglichen Auswirkungen
Die Berechnungen der Auswirkungen zweier Auslegungsstörfälle und eines schweren Unfalls im UVP-Bericht ergaben, dass große Teile von Niederösterreich betroffen sein können.
Bisher wurde nicht belegt, dass der für die im UVP-Bericht vorgelegten Berechnungen verwendete Quellterm tatsächlich für alle betrachteten Reaktoroptionen abdeckend ist. Daher kann ein über den berechneten Unfall hinausgehender schwerer Unfall erheblich größere radiologische Auswirkungen auf Österreich haben.
Fachstellungnahme Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung
Verfahrensrelevante Dokumente
Umweltverträglichkeitserklärung
Bekanntmachung des Vorhabens - Verfahrensteil Scoping
Die Gesellschaft ČEZ, a. s., bereitet am Standort Dukovany die Errichtung einer neuen Kernkraftanlage mit einer installierten elektrischen Leistung bis 3500 MW vor.
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) die Vorhabensanzeige und eine Vorhabensdokumentation für das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien“ übermittelt. Projektwerberin ist die ČEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs nach dem Gesetz GBl. Nr. 100/2001 durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb der neuen Kernkraftanlage am Standort Dukovany nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.
Die Vorhabensanzeige und -dokumentation lag von 30. August 2016 bis 23. September 2016 bei den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen in deutscher Sprache auf. Die Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Adressen für die Abgabe von Stellungnahmen sind den jeweiligen Kundmachungen der einzelnen Bundesländer zu entnehmen.
Während der Auflagefrist konnte jedermann eine schriftliche Stellungnahme zum Vorhaben an die jeweilige Landesregierung richten. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingelangten Stellungahmen sowie die im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus erstellte Fachstellungnahme an die tschechische Behörde weiter geleitet.
Fachstellungnahme zum Verfahrensteil Scoping
In der Fachstellungnahme wird empfohlen, insbesondere folgende Themen in der UVE zu behandeln:
Diskussion der vorgeschlagenen Reaktortypen
Die Informationen bezüglich laufender Projekte der angeführten Reaktortypen als internationale Referenzen sollen möglichst umfassend und aktuell sein, damit eine realistische Darstellung ermöglicht werden kann.
Die Grundzüge der Auslegung sowie das Sicherheitsniveau der vorgeschlagenen Designs, die den Referenzprojekten zu Grunde liegen, sollten systematisch und ausführlicher beschrieben werden.
Genauere Angaben zur Auslegung gegen natürliche und zivilisatorische Einwirkungen von außen und zu den Anforderungen an wichtige sicherheitsrelevante Systeme und Komponenten (u. a. auch die Leittechnik) sollten in der UVE enthalten sein.
Die Reaktoroptionen wären hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen zu vergleichen.- Stör- und Unfälle
Wichtig ist insbesondere, dass die in der UVE beschriebenen Unfallszenarien alle in Frage kommenden Reaktoroptionen umfassend bzw. abdeckend behandeln.
Eine Darstellung der projektspezifischen Methoden für den Nachweis des praktischen Ausschlusses früher oder großer Freisetzungen sowie der Ergebnisse aktueller Studien zu Erdbeben, Hochwasser und extremen Wetterbedingungen sollte enthalten sein. - Langzeit-Aspekte des Betriebs
In der UVE sollte auch erklärt werden, wie sichergestellt wird, dass die Sicherheitsnachweise und die Anforderungen und Spezifikationen im Bereich Alterungsmanagement kontinuierlich dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Zu erwähnen ist hierbei insbesondere wie die Ergebnisse/Empfehlungen aus dem Topical Peer Review Prozess, welcher im Rahmen der Nuclear Safety Directive (2014/87/Euratom) durchgeführt wird, beachtet werden. - Weitere Aspekte
Die behauptete CO2-Freiheit des Vorhabens wäre in der UVE zu belegen.
Angaben zu Kosten und Finanzierung des Vorhabens sind nicht per se Gegenstand einer UVP, dennoch sind diese Punkte von hoher Relevanz, da sie mittelbaren Einfluss auf die Finanzierung von Maßnahmen für die nukleare Sicherheit haben können. In vergleichbaren UVP-Verfahren in den letzten Jahren ist daher zumeist auch eine Information zu Kosten enthalten (vgl. UVP zu Bohunice III). Dies wird auch für das gegenständliche Vorhaben empfohlen.
Verfahrensrelevante Dokumente
Deutsch
Stellungnahme Agentur für Natur-und Landschaftsschutz der tschechischen Republik
Stellungnahme Ministerium für regionale Entwicklung der tschechischen Republik
Stellungnahme Kreisamt Vysocina Natur und Landwirtschaft
Stellungnahme suedmaehrisches Naturschutzreferat
Pläne
Plan 2: Ökologische Verhältnisse
Tschechisch
Oznámení záměru EIA NJZ EDU CZ
Hodnocení vlivů na Natura 2000 CZ
plány
Fachstellungnahme Verfahrensteil Scoping
Scopingspruch des tschechischen Umweltministeriums
Spruch des tschechischen Umweltministeriums zum Verfahrensteil Scoping