UVP SMR Reaktoren Temelin
Verfahrensteil Scoping
Für das Projekt Kernkraftanlage SMR am Standort des KKW Temelín wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht und vorab ein Scoping Verfahren durchgeführt.
Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die ČEZ, a. s..
Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL eine Lagekarte, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und die „Bekanntmachung des Vorhabens“ auf Deutsch übermittelt.
Die Unterlagen liegen vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Jänner 2025 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.
Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an die Tschechische Republik weitergeleitet.
Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern. Seitens des Umweltbundesamtes wird eine Fachstellungnahme im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erstellt werden.
Tschechisch
Scopingdokument
Anhang 1 Plan
Anhang 2 Stellungnahme Naturschutz
Deutsch
Scopingdokument
Anhang 1 Plan
Anhang 2 Stellungnahme Naturschutz
Englisch
Scopingdokument
Anhang 1 Plan
Anhang 2 Stellungnahme Naturschutz