UVP SMR Reaktoren Temelin
Verfahrensteil Scoping
Für das Projekt Kernkraftanlage SMR am Standort des KKW Temelín wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht und vorab ein Scoping Verfahren durchgeführt.
Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die ČEZ, a. s..
Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL eine Lagekarte, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und die „Bekanntmachung des Vorhabens“ auf Deutsch übermittelt.
Die Unterlagen lagen vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Jänner 2025 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.
Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern.
Tschechisch
Scopingdokument
Anhang 1 Plan
Anhang 2 Stellungnahme Naturschutz
Deutsch
Scopingdokument
Anhang 1 Plan
Anhang 2 Stellungnahme Naturschutz
Englisch
Scopingdokument
Anhang 1 Plan
Anhang 2 Stellungnahme Naturschutz
Fachstellungnahme Scoping
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Mitfinanzierung der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Fachstellungnahme (Jänner 2025)
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Da sich das detaillierte Design aller vier SMR-Modelle, die für den Standort Temelin in Betracht gezogen werden, noch in Entwicklung befindet, sind der Sicherheitsanalysebericht und die probabilistische Sicherheitsanalyse noch nicht abgeschlossen. Dies würde bei der Durchführung einer UVP zu einer Situation führen, in der die Bewertungen weder realistisch sind, noch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung richtig bestimmt werden können. Es wird daher empfohlen, die Entwicklung einer umfassenden UVP, insbesondere in Bezug auf die Umweltauswirkungen radiologischer Freisetzungen, zu verschieben, bis das detaillierte Design des SMRs abgeschlossen ist.
Die Alternativen zum Bau des SMRs, die in der UVP berücksichtigt werden müssen, werden im Dokument nur auf einer groben Ebene beschrieben. Eine Analyse einer „Zero Option“ (d. h., dass der SMR überhaupt nicht gebaut wird) könnte eine sinnvolle Ergänzung sein.
Derzeit sind am Standort Temelin neben zwei großen Einheiten auch das Lager für abgebrannte Brennelemente und ein Lager für frische Brennelemente in Betrieb. Es wird empfohlen, dass der UVP-Bericht mögliche Wechselwirkungen zwischen mehreren Einheiten behandelt, einschließlich der Bewertung externer Auswirkungen, die alle Einheiten am Standort betreffen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Bedingungen für andere Einheiten zu berücksichtigen, falls eine der Einheiten von einem Unfall mit Freisetzung radioaktiver Substanzen betroffen ist.
Im Notification Document wurde klar darauf hingewiesen, dass im Rahmen der UVP-Analysen von Szenarien umfassender Auslegungsstörfälle und Szenarien mit Auslegungserweiterungen vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in den Nachbarländern zu ermitteln. Während angedeutet wird, dass selbst im Falle einer Beschädigung des Reaktorkerns in einem SMR die Freisetzung durch „Mikrolecks“ erfolgen würde, wird vorgeschlagen, dass eine DEC-B-Sequenz mit einem frühen Containmentversagen bewertet wird. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass im UVP-Bericht die ausgewählten Sequenzen detailliert beschrieben werden.
Wie bei jedem Kernkraftwerk hat die Erzeugung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente besondere Auswirkungen auf die Umwelt. Es wird daher empfohlen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Erzeugung, Verarbeitung/Behandlung, Lagerung vor Ort und Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente aus der Kernkraftwerksanlage in Temelin erörtert.