Zusammen arbeiten - gemeinsam wirken
Geschäftliche Tätigkeiten erfordern klare Spielregeln. Wir haben die wichtigsten Grundsätze für die interne Zusammenarbeit und für die Arbeit mit Stakeholder:innen zusammengefasst.
1. Ziel und Zielgruppen
Geschäftliche Tätigkeiten erfordern klare Spielregeln, die für alle Beteiligten bekannt und transparent sein müssen und auf die sich alle verlassen können. Daher richtet die Umweltbundesamt GmbH ihre Arbeit nach einem hierzu erarbeiteten Verhaltenskodex aus, der für die mehr als 500 Mitarbeiter:innen und die Geschäftsführung verbindlich ist.
Als Unternehmen im öffentlichen Eigentum trägt die Umweltbundesamt GmbH besondere Verantwortung für ihr Handeln und macht dies mit dem vorliegenden Dokument nachvollziehbar und überprüfbar.
Die Umweltbundesamt-Expert:innen arbeiten transparent, allparteilich und stehen im Dialog mit Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ob bei der Arbeit im Verwaltungsbereich, bei Analysen im Labor, bei Projekttätigkeit oder bei Monitoringaufgaben im Feld - die Umweltbundesamt GmbH ist eine verlässliche Partnerin, die Mitarbeiter:innen handeln nach verbindlichen Grundsätzen, die auf nationalen Gesetzen und EU Vorgaben basieren. Das vorliegende Dokument gibt einen Überblick über die Grundsätze für die Arbeit im Unternehmen.
2. Werte
Das Umweltbundesamt arbeitet für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Sicherung nachhaltiger Lebensbedingungen. Alle Mitarbeiter:innen stehen gemeinsam hinter dieser Vision. Mit ihrer Arbeit unterstützen sie die Kund:innen, mehr Wirksamkeit für Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutz sowie Ressourcenschonung zu entfalten.
Für die Umweltbundesamt-Mitarbeiter:innen ist gemeinsames Arbeiten gelebter Alltag. Kommunikation, Feedback Geben und Nehmen gehen damit einher. Das Verhältnis untereinander ist getragen von gegenseitigem Vertrauen und Respekt. Konflikte offen anzusprechen und dabei fair zu bleiben, Verantwortung zu übernehmen und an der eigenen Weiterentwicklung permanent zu arbeiten - all das zeichnet Umweltbundesamt-Mitarbeiter:innen aus.
Es ist die Vielfalt aller Beschäftigten, die ein Unternehmen stark macht. Diesem Verständnis ist auch die Umweltbundesamt GmbH verpflichtet. Daher haben Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern, die Anerkennung unterschiedliche Geschlechtsidentitäten und interkultureller Dialog einen hohen Stellenwert. Die Mitarbeiter:innen sind achtsam im persönlichen Umgang und nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen.
Was wir heute tun, entscheidet, wie die Welt morgen aussieht. Nachhaltigkeit ist für die Umweltbundesamt GmbH ein zentraler Wert in der Arbeit für andere und für das Unternehmen. Die Mitarbeiter:innen stehen zu diesen Zielen und tragen dazu bei, durch eigenes nachhaltiges Handeln die Nachhaltigkeitsbilanz des Unternehmens jährlich zu verbessern.
Stabilität bedeutet Kontinuität. Als öffentliches Unternehmen strebt die Umweltbundesamt GmbH ein ausgeglichenes Budget und eine gesicherte Finanzierung an.
3. Managementsysteme
SDGs - Globale Nachhaltigkeitsziele
Die Umweltbundesamt GmbH nimmt ihre Verantwortung im Bereich nachhaltige Entwicklung bewusst wahr. Die globalen Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs), bilden hierfür die Grundlage. An ihnen richtet das Unternehmen sein Handeln aus, sei es bei der Beratungstätigkeit für externe Auftraggeber:innen oder innerhalb zentraler Bereiche des Unternehmens wie Personal, Recht und Beschaffung.
Die Sustainable Development Goals sind die 17 Nachhaltigkeitsziele mit 169 Unterzielen, auf die sich die Vereinten Nationen 2015 gemeinsam verständigt haben. Bis 2030 soll die nachhaltige Entwicklung aller Nationen mithilfe dieser Ziele in großen Schritten vorangetrieben werden. Auch die Umweltbundesamt GmbH ist gefordert, wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele verstärkt zu verbinden. Durch die Beratungstätigkeit für Kund:innen trägt die Umweltbundesamt GmbH direkt und indirekt zur Erreichung aller 17 SDGs bei.
Umwelt- und Qualitätsmanagement
Die Umweltbundesamt GmbH ist sich als Unternehmen der eigenen Verantwortung angesichts begrenzter natürlicher Ressourcen bewusst. Daher werden interne Abläufe, zentrale Bereiche und die Erbringung von Dienstleistungen für Kund:innen möglichst umwelt- und klimaschonend sowie qualitätsgesichert gestaltet.
Dazu ist ein integriertes Managementsystem im Unternehmen verankert. Es umfasst ein Umweltmanagementsystem nach EMAS und ISO 14001:2015 und ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015. Qualitätsmanagement und Umweltmanagement sind eng miteinander verknüpft und profitieren voneinander.
Die Qualitäts- und Nachhaltigkeitspolitik unterstützt die strategische Ausrichtung der Tätigkeiten der Umweltbundesamt GmbH und definiert den Rahmen zur Festlegung von Qualitäts- und Umweltzielen. Die Qualität der Dienstleistungen des Unternehmens ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor und entscheidendes Kriterium für die Zufriedenheit von Geschäftspartner:innen, Kund:innen und Eigentümer:innen. Zusätzlich wurden noch Leitlinien zum Qualitätsbewusstsein definiert.
Die Umweltbundesamt GmbH verpflichtet sich zur fortlaufenden Verbesserung des Umwelt- und Qualitätsmanagementsystems. Die Management- und Supportprozesse unterstützen die fachliche Arbeit und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Mit dem Nachhaltigkeitsbericht und der enthaltenen Umwelterklärung kommuniziert die Umweltbundesamt GmbH ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaftliches und gibt Einblick in ihr integriertes Managementsystem.
Pillar Akkreditierung
Seit 2021 ist die Umweltbundesamt GmbH im Rahmen des Pillar Assessments akkreditierte Partnerin der EU Kommission. Als solcher führt sie Entwicklungsprogramme und Projekte im Namen der EU Kommission mittels direkter oder indirekter Budgetimplementierung durch. Um die hohen Qualitätsansprüche dieser Aufgaben zu erfüllen, wurden alle Managementsysteme des Unternehmens geprüft - von Finanzen, HR, Interne Revision über Controlling, Monitoring Systeme, Risiko- und internem Kontrollmanagement, bis hin zu Beschaffungsprozessen, Datenschutz und IT Systemen. Auch die unternehmensweiten Standards, Regeln, Prozessbeschreibungen, Handbücher und Vorlagen wurden geprüft.
4. Governance Rahmen
UKG – Umweltkontrollgesetz
Im Jahr 1985 wird das Umweltbundesamt auf Basis des Gesetzes zur Umweltkontrolle (BGBl. 127/1985) als Dienststelle des zuständigen Ministeriums eingerichtet. Im Zuge einer Neufassung wurde das Umweltkontrollgesetz (UKG) (BGBl. I Nr. 152/1998) erlassen, das auch die Ausgliederung und Errichtung des Umweltbundesamtes in der Rechtsform einer GmbH im 100%igen Eigentum der Republik Österreich, vertreten durch das jeweilige Umweltressort, normiert. Gegenwärtig liegt das Umweltressort beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Die Umweltbundesamt GmbH entwickelt sich, ausgehend von den Kernkompetenzen, weiter in Richtung einer „Umwelt-Lösungspartnerin“- mit Schwerpunkt Multilevel-Governance (Kund:innen sind die Institutionen der Europäischen Union sowie Einrichtungen von Bund und Bundesländern). Dabei kommt neben der Tätigkeit für das BMK insbesondere der Arbeit für Institutionen der Europäischen Union sowie dem „Capacity Building“ im Rahmen bilateraler Projekte große Bedeutung zu. Schwerpunktregionen sind der Westbalkan sowie die Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
B-PCGK - Bundes Public Corporate Governance Kodex
Die Umweltbundesamt GmbH unterliegt dem Bundes Public Corporate Governance Kodex und setzt diesen vollinhaltlich um. Der jährlich erscheinende Corporate Governance Bericht ist online abrufbar. Ein ebenfalls verpflichtend jährlich erstellter Risikobericht ergeht an das Eigentümerressort, den Aufsichtsrat, die Interne Revision, die Risikoeigner und an den Wirtschaftsprüfer im Zuge der gesetzlich verpflichtenden Jahresabschlussprüfung. Zusätzlich erfolgt eine quartalsweise Risikoberichterstattung an das Bundesministerium für Finanzen im Zuge des Finanz- und Beteiligungscontrollings des Bundes.
Risikomanagementsystem
Die Umweltbundesamt GmbH bekennt sich zu einem umfassenden Risikomanagement als integrierter Bestandteil der Unternehmensführung. Frühzeitiges Erkennen und zielgerichtetes Steuern von Risiken tragen zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenserfolgs bei. Im Risikomanagementprozess werden die Risiken regelmäßig identifiziert, analysiert und dokumentiert sowie geeignete Steuerungsmaßnahmen festgelegt.
IKS - Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem der Umweltbundesamt GmbH ist ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeiter:innen durchgeführt wird. Es umfasst alle Methoden, Maßnahmen und Kontrollen, die das Vermögen des Unternehmens sichern, die betriebliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit steigern, die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens gewährleisten sowie die Einhaltung von Unternehmensrichtlinien und gesetzlichen Vorschriften sicherstellen. Das interne Kontrollsystem basiert auf dem gezielten Einsatz von aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen sowie deren Kontrollen.
IR - Interne Revision
Um Geschäftsprozesse zu verbessern erbringt die Stabstelle Interne Revision unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Auftraggeber ist die Eigentümer:innenvertretung und/oder die Geschäftsführung der Umweltbundesamt GmbH. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung hat die Interne Revision ein uneingeschränktes aktives und passives Informationsrecht. Erkannte oder vermutete Verstöße gegen gesetzliche und/oder betriebliche Normen sind im Interesse einer schnellen und umfassenden Aufklärung unverzüglich der Internen Revision zu melden. Von den Unternehmenseinheiten können Prüfungsersuchen an die Interne Revision gerichtet werden. Sonderprüfungen werden entsprechend der Dringlichkeit und den der Internen Revision zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt.
Hinweisgeber:innen-System
Die Whistleblower-Richtlinie, die 2019 vom Rat der Europäischen Union beschlossen wurde, führt eine allgemeine Verpflichtung zur Etablierung eines Hinweisgeber:innen-Systems ein. Über digitale Systeme können Meldungen über Rechtsverstöße eingebracht werden. Die Richtlinie sieht dabei einen umfassenden Schutz für die Einbringenden vor.
Auch die Umweltbundesamt GmbH hat als Teil ihrer Compliance-Struktur bereits ein internes anonymes Hinweisgeber:innen-System für alle Mitarbeiter:innen eingerichtet.
Internes Vorschlagswesen
Alle Mitarbeiter:innen der Umweltbundesamt GmbH haben jederzeit die Möglichkeit, digital Ideen, Kritik und Verbesserungsvorschläge für alle Unternehmensbereiche einzubringen. Dieses niederschwellige Angebot trägt dazu bei, dem Anspruch des Unternehmens nach größerer Zielgenauigkeit, Wirkungsorientierung, Effizienz, Effektivität, Nachhaltigkeit und Produktivität Rechnung zu tragen.
Externes Feedback
Die Bedürfnisse von Kund:innen und Stakeholder:innen sind vielfältig, komplex und entwickeln sich kontinuierlich weiter. Darauf fachlich kompetent und rasch zu reagieren hilft dem Unternehmen in der eigenen Weiterentwicklung und ist darüber hinaus wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements. In Zukunft sind regelmäßige Kund:innen-Befragungen vorgesehen.
Als zentrale Informationsquellen rund um das Thema Governance stehen den Umweltbundesamt-Mitarbeiter:innen das Intranet und das unternehmsinterne Netzwerk Yammer zur Verfügung.
5. Interessenskonflikte, Prävention
Keine Korruption, keine Vorteilsannahme
Alle Mitarbeiter:innen der Umweltbundesamt GmbH sind angehalten, sich über die für ihre Tätigkeitsbereiche geltenden Gesetze und Bestimmungen sowie über die betriebsinternen Richtlinien zu informieren und diese einzuhalten. Regelmäßige Schulungen ergänzen das Informationsangebot im Intranet und im unternehmensinternen Netzwerk Yammer.
Geschäftstransaktionen auf unzulässige Weise zu beeinflussen oder nur den Eindruck zu erwecken ist für alle im Umweltbundesamt Tätigen ein No Go, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, Korruptionstatbestände und unerlaubte Vorteilsannahmen zu unterlassen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Geringfügige Vorteile, orts-
oder landesübliche Aufmerksamkeiten können bis zu einem Höchstwert von 20 Euro angenommen werden.
Nebenbeschäftigungen melden
Alle Angestellten der Umweltbundesamt GmbH müssen erwerbsmäßige und sonstige Nebenbeschäftigungen ihrer Teamleitung und dem HR-Management melden. Dies ist in § 6 (5) des Kollektivvertrages geregelt. Für Vertragsbedienstete und Beamt:innen gelten die gleichen Bestimmungen des § 5 VBG iVm §56 BDG.
Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen
Als öffentliche Auftraggeberin führt die Umweltbundesamt GmbH ihre Beschaffungen nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG 2018) in der geltenden Fassung durch. Die Einkaufsrichtlinie der Umweltbundesamt GmbH richtet sich an alle Mitarbeiter:innen. sie hält die vergaberechtlichen Bestimmungen und Grundprinzipien ein und normiert teilweise strengere als die gesetzlichen Vorgaben an die Besteller:innen.
6. Erfolgreich zusammenarbeiten
Prozesslandkarte
Angebote für Kund:innen entwickeln oder den Jahresabschluss erstellen: In der Umweltbundesamt GmbH gibt es eine Reihe von Tätigkeiten und Abläufen, die regelmäßig durchgeführt werden. Diese relevanten Prozesse werden in Form einer Prozesslandkarte dargestellt. Sie bietet eine grafische Übersicht und textliche Erläuterung über wertschöpfende Prozesse, Unterstützungs- und Managementprozesse. Ersichtlich sind die einzelnen, durchzuführenden Aufgaben und Tätigkeiten sowie die dafür verantwortlichen Personen innerhalb eines Prozesses. Die Prozesslandkarte erfüllt die Ansprüche des Qualitätsmanagements nach standardisiertem, transparentem Vorgehen für zentrale, wiederkehrende Abläufe im Unternehmen. Notwendige Kontrollschritte gemäß IKS sowie deren Auswirkungen sind ebenfalls in die Prozesslandkarte integriert.
IKT & Datenschutz
Den Mitarbeiter:innen der Umweltbundesamt GmbH werden zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verfügung gestellt. Eine IKT-Richtlinie regelt den Einsatz der IKT-Systeme sowie den Umgang mit Daten, Hardware und Software Alle neu ins Unternehmen Eintretenden unterfertigen die IKT-Richtlinie und die Verpflichtungserklärung Datenschutz.
Laborordnung
Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Laborräumlichkeiten ausnahmslos nur den dort Beschäftigten und den hierzu ausdrücklich berechtigten Personen gestattet.
Im Kalibrierlabor für Luftqualität und in den anderen Laboren gelten eigene Richtlinien, die einen sicheren Betrieb und ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Sie regeln das Verhalten aller im Labor Tätigen, das Handeln im Notfall sowie den Umgang mit Messgeräten und gefährlichen Substanzen.
Anfragen nach Umweltinformation
Die Umweltbundesamt GmbH ist umweltinformationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes - UIG Eine hausinterne Richtlinie legt den Ablauf zur Beantwortung externer Anfragen nach Umweltinformationen fest.
Anfrage von Journalist:innen
Das Umweltbundesamt ist für Journalist:innen Anlaufstelle für Anfragen zu umweltpolitischen und -relevanten Themen. Die Beantwortung von Presseanfragen übernimmt das Team der Pressestelle. Das Presseteam beantwortet möglichst zeitnah alle Anfragen. Die Informationen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Druckkostenbeiträge, Werbeausgaben oder Sponsoringbeiträge werden nicht geleistet.
Social Media Guidelines
Auch das Umweltbundesamt ist auf Social Media vertreten und informiert über Projekte, Veröffentlichungen und Auftritte von Expert:innen. Die wichtigsten Plattformen sind Twitter, LinkedIn und YouTube. Der Auftritt des Umweltbundesamtes auf Social Media wird ausschließlich von den Expert:innen der Stabstelle Unternehmenskommunikation betreut und gestaltet. Social Media Guidelines thematisieren die Dos und Don´ts für Mitarbeiter:innen in der Kommunikation mit den Kanälen des Unternehmens.
Gendergerechte Sprache
Das Umweltbundesamt schafft Perspektiven für Umwelt und Gesellschaft. Und die Gesellschaft ist vielfältig: Sie vereint Menschen verschiedener Geschlechtsidentitäten. Um dieser Vielfalt auch sprachlich zu entsprechen, ist richtiges Gendern essentiell. Ein Leitfaden unterstützt die Mitarbeiter:innen der Umweltbundesamt GmbH bei sprachlicher Achtsamkeit. Er ist auf alle Texte, vom E-Mail an Geschäftspartner:innen bis zur fachlichen Studie, anzuwenden.
7. Arbeitgeberin Umweltbundesamt GmbH
Gemeinsam mehr erreichen
Als einer der größten Arbeitgeberinnen im Umweltbereich in Österreich setzt die Umweltbundesamt GmbH auf umweltbewusste, hochqualifizierte Mitarbeiter:innen, die ergebnisorientiert, interdisziplinär und projektorientiert arbeiten. Ihre Zufriedenheit, Motivation und Gesundheit sind dem Unternehmen ein großes Anliegen, ebenso eine respektvolle Zusammenarbeit, Toleranz und ein fairer Umgang miteinander. Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit sind Teil der Unternehmenskultur. Gleichbehandlungs- und Diversity-Beauftrage sowie Behindertenvertrauenspersonen sind Ansprechpartner:innen für Anliegen und Lösungen. Die Genderquote ist fast ausgeglichen: 51 % der Belegschaft sind Frauen, 38 % der Führungskräfte sind weiblich.
Familienfreundliches Unternehmen
Die Umweltbundesamt GmbH ist nach dem Audit „berufundfamilie" zertifiziert und bekennt sich zu familienfreundlichen Arbeitsbedingungen: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen haben daher einen hohen Stellenwert. Es werden laufend flexible Rahmenbedingungen geschaffen, um ein gutes Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Private Situationen werden berücksichtigt und gemeinsam Lösungen gefunden, die mit den Unternehmenszielen vereinbar sind. Für den einfachen Wiedereinstieg nach der Karenz gibt es die Möglichkeit, flexible Teilzeitmodelle und Teleworking zu nutzen. Wiedereinsteiger:innen werden gezielt gefördert. Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen erhalten vom Unternehmen finanzielle Unterstützung.
Lebensphasen-orientierte Entwicklung
Berufseinstieg, Elternschaft, Karriereweg, Pflege von Angehörigen oder Vorruhestand - verschiedene Lebensphasen bringen unterschiedliche Bedürfnisse mit sich. Im Rahmen der Personalentwicklung werden die Mitarbeiter:innen in ihrer jeweiligen Lebensphase individuell unterstützt und gefördert. Neu ins Unternehmen Eintretenden werden sogenannte "Buddies" an die Seite gestellt, die beim Einstieg abseits von Fachthemen unterstützen. Ein umfassendes Schulungs- und Weiterbildungsangebot hilft den Beschäftigen, ihre sozialen und digitalen Skills weiterzuentwickeln. Das HR-Management ist zudem Anlaufstelle für weitere zentrale Personalthemen wie Bildungskarenz, Wiedereinstieg nach längerer Abwesenheit und Altersteilzeit. Vor Ende der beruflichen Laufbahn wird als letzte Stufe der Personalentwicklung die Wissensweitergabe und Nachfolgeplanung strukturiert begleitet.
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Drei Sicherheitsfachkräfte und eine externe Arbeitsmedizinerin beraten die Beschäftigten in Fragen des Arbeitnehmer:innenschutzes und bei der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung. Verstärktes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen wird in den Laborbereichen gelegt. Für die ordnungsgemäße Überwachung des Brandschutzes sorgen zwei Brandschutzbeauftragte und 20 Brandschutzwart:innen. Darüber hinaus gibt es 56 Ersthelfer:innen, die regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Alle Mitarbeiter:innen können in ihrer Dienstzeit die Betriebsärztin aufsuchen. Sie steht darüber hinaus für kostenlose Impfungen, Seh- und Hörtests, Nichtraucher:innenaktionen und Gesundenuntersuchungen zur Verfügung. Sie berät bei Fragen rund um Ernährung und Bewegung und unterstützt auch bei der Stressprävention und der Vorbeugung von Berufskrankheiten.
Höchste Standards in der Pandemie
Sicherheit am Arbeitsplatz erfordert während einer Pandemie höchste Standards, zum Schutz der Mitarbeiter:innen und für Besucher:innen. Aus diesem Grund wurde ein Covid 19 Beauftragter bestellt, eine Corona-Richtlinie erarbeitet und ein Corona- Präventionskonzept erstellt. Neben verpflichtenden Vorgaben ergehen auch Empfehlungen für ein sicheres Miteinander an die Mitarbeiter:innen. Sämtliche Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und im Intranet an die Mitarbeiter:innnen kommuniziert. Testangebote, FFP2-Masken und Desinfektionsmittel werden der Belegschaft zur Verfügung gestellt.
8. Umgang mit Fehlern
Kultur im Umgang mit Fehlern
Eine Deadline übersehen, negatives Feedback im Projekt erhalten - im Arbeitsalltag passieren Fehler und führen zu unerwünschten Ereignissen. Was auf den ersten Blick unangenehm ist, kann auch Chance für ein Lernen sein. In der Umweltbundesamt GmbH wird eine offene und konstruktive Fehlerkultur gelebt, in der Fehler genutzt werden um zu lernen, zu verbessern und zu wachsen.
Ein professioneller Umgang mit Fehlern ist auch im Sinne des Qualitätsmanagements essentiell. Dazu ist es notwendig, Fehler und Nichtkonformitäten zu erkennen, zu kommunizieren und aktiv zu behandeln. Kritik konstruktiv zu äußern ohne das Gegenüber zu verletzten, aber auch Kritik zu empfangen und damit entsprechend umzugehen ist ein permanenter Lernprozess für alle Mitarbeiter:innen.
Weiterentwicklung und Dialog
Die Umweltbundesamt GmbH steht vor vielen Herausforderungen, von der demographische Entwicklung über die Digitalisierung bis hin zur fachlichen Bearbeitung von Umweltthemen: Verschiedene Ansprüche erfordern eine stetige Entwicklung hinsichtlich Struktur und Unternehmenskultur. Die aktuelle Organisationsstruktur ist eine moderne, kundenzentrierte Prozessorganisation. Die Spezialisierung der Funktionen rückt dabei in den Fokus und spiegelt sich im Fachbereich inklusive Labor und IT, dem HR-Management, dem nationalen und internationalen Kund:innenbereich und dem Support wieder.
Ein wesentliches Merkmal der Zusammenarbeit ist der Dialog. In verschiedenen Dialogformaten werden unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen aus den jeweiligen Funktionen der Mitarbeiter:innen ausgetauscht, um anschließend gemeinsame Vereinbarungen zu treffen. So wird sichergestellt, dass innerhalb des Unternehmens der Dialog aufrechterhalten und die Entwicklung des Unternehmens vorangetrieben wird. Diese Kultur und Haltung wird auch außerhalb des Unternehmens mit Kund:innen und Stakeholder:innen gelebt.