UVP-Verfahren Betriebsverlängerung KKW Borssele Phase 1

Das niederländische (NL) Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL den UVP Bericht zur Änderung des NL Kernenergiegesetzes in Englisch und eine deutsche Zusammenfassung dazu übermittelt.

Für die Änderung des Kernenergiegesetzes, mit der die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Borssele in den Niederlanden erreicht werden soll, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach niederländischem Recht durchgeführt. Derzeit befindet sich das UVP-Verfahren in der ersten Phase (Änderung des Kernenergiegesetzes). Die zuständige Behörde (gem. Art 1 Espoo Konvention) ist das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wassermanagement. Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik ist Initiator des Verfahrens. Betreiber des KKW Borssele ist N.V. Elektriciteits Productiemaatschappij Zuid-Nederland (EPZ).

Die Unterlagen liegen voraussichtlich vom 2. September bis 11.Oktober 2024 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung, richten. Diese werden an Niederlande weitergeleitet. Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern. Seitens des Umweltbundesamtes wird eine Fachstellungnahme im Auftrag des BMK erstellt werden.

Verfahrensrelevante Dokumente 

EIA Report - EIA on amendments to the Nuclear Energy Act 

UVP Bericht Zusammenfassung auf Deutsch – UVP zur Änderung des Niederländischen Kernenergiegesetzes 

Amendment in the Dutch Nuclear Energy Act

Attachment 1 of EIA Report - Concept Memorie van Toelichting art 15a Kew