Sanierungsrate in Österreich: Vorschlag für neue Berechnung
Definition und Messung der thermisch-energetischen Sanierungsrate in Österreich
Die Sanierungsrate - ein Begriff, der häufig genannt, aber bislang nicht näher und nicht einheitlich definiert wird. Im Auftrag von der Gebäudehülle+Dämmstoff Industrie 2050, des Fachverbands der Stein- und keramischen Industrie, des Forschungsverbands der österr. Baustoffindustrie und des Zentralverbands industrieller Bauproduktehersteller haben Experten des Umweltbundesamts und des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen daher eine neue Methodik für die Berechnung erarbeitet. Die Studie wurde gemeinsam mit Vertretern der Auftraggeber am 28. April 2020 präsentiert.
Definition
Die Sanierungsrate soll zuverlässig messbar, sektoral und regional aufschlüsselbar und mit bestehenden rechtlichen Regelungen kompatibel sein. Sie soll alle thermisch relevanten Maßnahmen berücksichtigen und möglichst zeitnahe Analysen der Auswirkungen neuer Politikinstrumente zulassen.
Sanierungsrate: Sanierungsrate (pro Jahr) in %
NEumfassende Sanierung: Anzahl der Nutzungseinheiten mit umfassender Sanierung (pro Jahr)
NEkumulierte Einzelmaßnahmen: Anzahl der zu umfassender Sanierung äquivalenten Nutzungseinheiten aus kumulierten Einzelmaßnahmen (pro Jahr)
NEBestand: Ø Anzahl der Nutzungseinheiten im Bestand (im betrachteten Jahr)
Ergebnisse - Überblick Sanierungsaktivitäten in Österreich
Geförderte Sanierungen mit All-time-high 2009
Die Sanierung innerhalb der Wohnbauförderung erreichte 2009 eine Sanierungsrate von 1,8%. Seither sind geförderte Sanierungen kontinuierlich rückläufig und erreichten 2018 eine Rate von nur noch 0,5%.
Ungeförderte Sanierungen mit gegenläufigem Trend
Rückläufige Förderungsaktivitäten führten zu einer Verlagerung zu „Einzelsanierungen aus dem Baumarkt“. Zwischen 2009 und 2012 stiegen ungeförderte Sanierungen von 0,4% auf fast 1,0% und blieben seither auf etwa diesem Niveau.
Gesamtsanierungsrate sank von 2,1% auf 1,4%
Hoher Sanierungsbedarf in allen Bestandssegmenten
Zur Erreichung einer vollständigen thermisch-energetischen Ertüchtigung des Wohnungsbestands bis 2040 muss die Sanierungsrate (umfassende Sanierungen und kumulierte Einzelmaßnahmen) kurzfristig auf 2,6% und ab 2025 auf 3,2% erhöht werden.
Weitere Informationen:
Umweltbundesamt:
Mag. Ingeborg Zechmann, Pressesprecherin
tel.: +43 664 611 90 94
mail: ingeborg.zechmann@umweltbundesamt.at
IIBW - Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen
FH-Doz.Dr. Wolfgang Amann
tel.: +43 1 968 6008
mail: amann@iibw.at