Slowakische Energiepolitik 2013
Für die Energiepolitik der Slowakischen Republik 2013 wurde eine strategische Umweltprüfung nach slowakischem Recht (Umweltverträglichkeitsgesetz Nr. 24/2006 SG) durchgeführt. Zuständige Behörde für die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist das slowakische Ministerium für Umwelt.
Antragsteller ist das slowakische Ministerium für Wirtschaft, Mierova Straße 19, 827 Bratislava, Slowakische Republik.
Das slowakische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der SUP-RL den Entwurf für eine Energiepolitik und den Umweltbericht übermittelt.
Die Unterlagen lagen vom 26. November 2013 bis 16. Dezember 2013 bei dem Ämtern der Landesregierungen und im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) auf.
In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von allen interessierten BürgerInnen von Einsicht genommen werden.
Zu den Unterlagen konnte jede und jeder während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Landesregierungen oder an das BMLFUW richten. Diese wurden an die slowakische Behörde weitergeleitet.
Dokumente und Arbeitsübersetzungen
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Salzburg wurde eine Fachstellungnahme erstellt.
Österreichische Fachstellungnahme 2013
- Die energiepolitischen Ziele der Slowakischen Republik konzentrieren sich großteils auf die Aufbringung von Energie, auf die Energieautarkie des Landes und auf die Möglichkeit von Energieexporten, insbesondere Elektrizität.
- Die vorliegende Energiepolitik der Slowakischen Republik besteht aus verschiedenen, nicht immer kohärenten Teilen. Insbesondere fehlt ein ganzheitliches und kohärentes energiewirtschaftliches Modell, das auf die gesamte Energieflusskette Bezug nimmt, das Preiseffekte berücksichtigt und das insbesondere Umweltauswirkungen nachvollziehbar macht.
- Die starke Fokussierung auf die Kernenergie als „wichtigste treibende Kraft des CO2-armen Wachstums unter den Bedingungen der SR“ ist mit dem europäischen Gedanken einer Diversifizierung der Energieversorgung und dem Ausbau erneuerbarer Energieträger nur schwer in Einklang zu bringen. In der EP SR 2013 haben neben der Nutzung der Kernenergie als CO2-armer Energieträger auch die Erhöhung der Sicherheit und Verlässlichkeit der Kernkraftwerke Priorität. Dazu wird auf den Europäischen Stresstest verwiesen. Es wird in der EP SR selbst jedoch nicht deutlich gemacht, wie diese Zielsetzung in weiterer Folge umgesetzt werden soll.
- Im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energieträger insbesondere im Strombereich sind keine Ambitionen zu erkennen, hier mit den anderen Mitgliedstaaten der EU vergleichbare Anstrengungen zu unternehmen.
- Relativ breit wird auf das Thema Energieeffizienz eingegangen, allerdings fehlen in einigen Bereichen Beschreibungen möglicher relevanter Maßnahmen, um die gegebenen Potentiale mobilisieren zu können.
- Die Darstellung möglicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen auf Österreich ist aus Sicht des österreichischen ExpertInnenteams nicht ausreichend. Die in der Energiepolitik vorgestellten Schlussfolgerungen können vom österreichischen ExpertInnenteam nur zum Teil nachvollzogen werden.
Konsultationsbericht Mai 2014
Am 23. April 2014 wurden in Bratislava Konsultationen zwischen der Slowakischen Republik und der Republik Österreich zu den Inhalten des EP SR und der österreichischen Fachstellungnahme abgehalten, in deren Rahmen die in der österreichischen Fachstellungnahme gestellten Fragen behandelt wurden.
Ziel der Konsultationen war es, diese Fragen, soweit auf Konzeptebene möglich, abzuklären, um konkrete Empfehlungen zur Vermeidung, oder zumindest zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen auf Österreich formulieren zu können. Nachfolgend wurde von den beigezogenen österreichischen ExpertInnen ein Konsultationsbericht inklusive abschließender Empfehlungen erstellt.
Wesentliche Schlussfolgerungen aus dem Konsultationsbericht:
- Das ExpertInnenteam empfiehlt, die im Entwurf der EP SR dargestellten Energieszenarien zu überarbeiten. Die Szenarien sollten nach einer wissenschaftlichen Methodik erstellt werden und Gegenstand einer entsprechenden Modellierung sein. Die Inputdaten sollten veröffentlicht werden, um die Nachvollziehbarkeit der Szenarien zu ermöglichen. Die Szenarien sollten die Optionen des Einsatzes unterschiedlicher Energieträger und unterschiedlicher Umwandlungstechnologien in den einzelnen Wirtschaftssektoren darstellen.
- Es sollten eine umfassende Analyse des Windkraftpotenzials der Slowakischen Republik durchgeführt und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Ausbau dieser Potenziale zu ermöglichen. Es sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen kontinuierlichen weiteren Ausbau der Photovoltaik ermöglichen. Die Mobilisierung von Biomassereserven aus den Wäldern sollte forciert werden, um mit deren energetischer Verwertung andere Energieträger zu substituieren, deren Einsatz größere Umweltauswirkungen auf nationaler Ebene und auch auf Österreich haben könnte.
- Angesichts des Umstandes, dass die Slowakische Republik an einem Ausbau der Kernenergie festhält und eine gleichzeitige Erhöhung der Sicherheit beabsichtigt, wird empfohlen, bereits im Rahmen der Energiepolitik festzulegen, dass den involvierten staatlichen Behörden dauerhaft ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.
- Es wird empfohlen, in der EP SR eine mögliche Verlängerung der Betriebsdauer des KKW Bohunice V2 in Abhängigkeit von der Inbetriebnahme des KKW Bohunice „Neue Kernanlage“ (oder geeigneter Ersatzkapazitäten) vorzusehen. Zudem wäre festzulegen, das KKW Mochovce 3&4 erst nach Implementierung der erforderlichen Sicherheitsverbesserungen in Betrieb zu nehmen.
- Da auch nach Abschluss aller Nachrüstungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans das Risiko eines Kernschmelzunfalls besteht, wird die rasche Implementierung von Filtered Containment Venting Systemen (FCVS) in allen Reaktoren, zur Minimierung negativer grenzüberschreitender Umweltauswirkungen empfohlen.
- Es wird empfohlen, im Rahmen der nächsten periodischen Sicherheitsüberprüfungen in den KKW Bohunice V2 und Mochovce 1&2 und für die Bewertung der nuklearen Sicherheit des KKW Mochovce 3&4 die WENRA-Sicherheitsziele für neue KKW anzuwenden.
- Es wird empfohlen, an den Standorten Bohunice und Mochovce ein Behälterlager (trocken) gemäß dem neuestem Sicherheitsniveau so rasch wie möglich zu errichten und die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen am Standort Bohunice (Nasslager) so rasch wie möglich zu beenden.
- Es wird empfohlen, bereits im Rahmen der EP SR zu berücksichtigen, dass für ein erfolgreiches und transparentes Suchverfahren eines geologischen Tiefenlagers für hochradioaktiven Abfall und abgebrannte Brennelemente erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen der involvierten staatlichen Behörden und Institutionen erforderlich sind.
Veröffentlichung Beschlussdokumente
Österreich hat sich am grenzüberschreitenden Verfahren nach Art. 7 SUP-RL und Art. 10 SUP Protokoll zur Energiepolitik der Slowakischen Republik (SK) beteiligt. Die Slowakische Republik informierte über den Regierungsbeschluss zur Energiepolitik im Dezember 2014 und sandte diese an die österreichische Espoo Kontaktstelle. Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit.b SUP RL und Art. 11 SUP Protokoll ist die Slowakische Republik verpflichtet, zusätzlich zur beschlossenen Politik, Informationen über die Berücksichtigung der SUP zu schicken. Österreich urgierte diese Informationen mehrmals und erhielt sie erst im März 2016.
Neue Fassung des Entwurfs für die Energiepolitik der Republik Slowakei vom Oktober 2014 (Arbeitsübersetzung)
Abschließender UVP-Standpunkt des Strategiedokuments für die Energiepolitik der SR mit gesamtstaatlicher Wirkung (Arbeitsübersetzung)