AKW Temelin Roadmap

Die Republik Österreich und die Tschechische Republik haben mit Unterstützung des Mitglieds der EU-Kommission Verheugen am 29. November 2001 eine Übereinstimmung über die "Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und das Follow-up" erzielt. Um eine wirksame Umsetzung der Ergebnisse des Melker Prozesses im Bereich der nuklearen Sicherheit zu ermöglichen, enthält der Anhang I dieser "Vereinbarung von Brüssel" Details zu spezifischen Maßnahmen, die als Follow-up zum "Trialog" des Melker Prozesses im Rahmen des betreffenden bilateralen tschechisch-österreichischen Abkommens durchzuführen sind.

Weiters legte die Kommission zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des KKWs Temelin, die auf Grund einer Resolution der Regierung der Tschechischen Republik eingesetzt wurde, einen Bericht vor und schlug in ihrer Stellungnahme die Umsetzung einundzwanzig konkreter Maßnahmen vor (Anhang II der "Vereinbarung von Brüssel").

Zur Überwachung auf technischer Ebene im Rahmen des diesbezüglichen tschechisch-österreichischen bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ wurde, wie in der  "Vereinbarung von Brüssel" vorgesehen, eine "Roadmap" ("Fahrplan") ausgearbeitet und am 10. Dezember 2001 vom stellvertretenden Premierminister und Außenminister der Tschechischen Republik sowie vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Republik Österreich finalisiert.

Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragte das Umweltbundesamt mit der Gesamtkoordination der Umsetzung der "Roadmap" auf österreichischer Seite. Jedem Eintrag in der "Roadmap" entspricht ein spezifisches technisches Projekt (PN) zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Analyse und Bewertung.

Die Analyse der bei den Tschechisch-Österreichischen Expertinnen- und Experten-Treffen (Workshops) und darüber hinaus zur Verfügung gestellten Informationen waren eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Vorläufigen Monitoringberichte (Preliminary Monitoring Reports) und der Endberichte (Final Monitoring Reports) jedes technischen Projektes.

Die vorläufigen Monitoring-Ergebnisse jedes Projektes wurden von den österreichischen Expertinnen und Experten bei den jährlichen Treffen im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ 2002, 2003 bzw. 2004 präsentiert.

Aufbauend auf den Endberichten, stellt der Abschlussbericht (Summary Monitoring Report, SMR) den  Monitoring-Prozess und die Monitoring-Ergebnisse  zusammenfassend dar, beschreibt erzielte Fortschritte und identifiziert spezifische Themen-Vorschläge für einen weiteren Informationsaustausch im Rahmen des Tschechisch-Österreichischen Bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“.

Alle vorliegenden Berichte wurden den tschechischen Partnern auf technischer Ebene zur Verfügung gestellt und im Internet veröffentlicht.

Liste der technischen Projekte

[Items laut Annex I der "Vereinbarung von Brüssel"]:

  • Item No. 1  - High Energy Pipe Lines at 28,8 m Level (AQG/WPNS country specific recommendation ) [Projekt PN2]
  • Item No. 2 - Qualification of Valves (AQG/WPNS country specific recommendation) [Projekt PN3]
  • Item No. 3 - Reactor Pressure Vessel Integrity and Pressurized Thermal Shock [Projekt PN9]
  • Item No. 4 - Integrity of Primary Loop Components - Non Destructive Testing (NDT) [Projekt PN10]
  • Item No. 5 - Qualification of Safety Classified Components [Projekt PN4]
  • Item No. 6 - Site Seismicity [Projekt PN6]
  • Item No. 7a - Severe Accidents Related Issues – Working Group on comparison of calculations regarding the radiological consequences of BDBA [Projekt PN1]
  • Item No. 7b - Severe Accidents Related Issues – SAMG [Projekt PN7]
  • Seismic Design [Projekt PN8]
  • Chapter V– Environmental Impact Assessment (lt. Annex II) [Projekt PN5]

Item No. 1  - High Energy Pipe Lines at 28,8 m Level/

Punkt Nr. 1 - Hochenergetische Rohrleitungen auf der 28,8 m Bühne

behandelt die Integrität der Frischdampf- und Speisewasserleitungen auf der +28,8 m Bühne des Reaktorgebäudes von Temelin – wo die Leitungen von den jeweiligen Durchdringungen des Containments (Sicherheitshülle) in die Turbinenhalle übergeführt werden. Entsprechend dem Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“, lautet das unter diesem Punkt angeführte Ziel: "Sicherstellung, dass der Sicherheitsnachweis, der einen adäquaten Schutz gegen den Bruch hochenergetischer Leitungen und daraus resultierende Versagen der Dampf- und Speisewasserleitungen zeigt, den Anforderungen und der Praxis, wie sie innerhalb der EU breit angewendet werden, entspricht und eine adäquate Kombination von Maßnahmen besteht."

Item No. 2 - Qualification of valves / Punkt Nr. 2 - Qualifikation der Ventile

behandelt die funktionale Qualifizierung der Frischdampfsicherheitsventile (MSSV oder SGSV) und Frischdampfentlastungsventile (BRU-A) auf der 28,8 m-Bühne des Zwischengebäudes des KKW Temelín. Entsprechend dem Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“, lautet das unter diesem Punkt angeführte Ziel: "Nachweis der zuverlässigen Funktionstüchtigkeit von Dampfsicherheits- und Abblaseventilen unter dynamischer Belastung bei Durchströmen von Wasserdampfgemisch."

Item No. 3 - Reactor Pressure Vessel Integrity and Pressurized Thermal Shock/

Punkt Nr. 3 - Reaktordruckbehälterintegrität und Schockbelastung unter Temperatur und Druck beschäftigt sich mit dem Versagen des Reaktordruckbehälters (RDB) als Folge einer möglichen Hochdrucktemperaturschock-Transiente. (Im Fall der kritischsten Transienten steht der Primärkreislauf unter hohem Druck). Entsprechend dem Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“, lautet das unter diesem Punkt angeführte Ziel:

„Die Integrität des Reaktordruckbehälters unter Schockbelastung durch Temperatur und Druck ist mit einer genügenden Sicherheitstoleranz gegen Sprödbruch während der gesamten Lebensdauer des KKW aufrechtzuerhalten.“

Item No. 4 - Integrity of Primary Loop Components - Non Destructive Testing (NDT) / Punkt Nr. 4 - Integrität der Primärkreislaufkomponenten – zerstörungsfreie Prüfung (NDT)

behandelt das Niveau der Vollständigkeit und die Angemessenheit der wiederkehrenden Prüfungen (In-Service- Inspection) und zerstörungsfreien Prüfungen der Integrität der Primärkreislaufkomponenten und deren Integrität unter allen möglichen normalen und Unfall-Bedingungen. Entsprechend dem Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“, lautet das unter diesem Punkt angeführte Ziel:  „Ausgewählte sicherheitsrelevante Komponenten des Primärkreislaufes werden unter Anwendung zertifizierter NDT Methoden geprüft, um ihre Sicherheitsfunktion aufrecht zu erhalten.“

Item No. 5 - Qualification of Safety Classified Components / Punkt Nr. - Qualifikation von sicherheitsrelevanten Komponenten

beschäftigt sich mit dem Nachweis, dass die Sicherheitseinrichtungen unter den erwarteten Umgebungsbedingungen am jeweiligen tatsächlichen Standort im Bedarfsfall funktionieren werden, und behandelt die Qualifizierung von sicherheitsrelevanten Komponenten. Entsprechend dem Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“, lautet das unter diesem Punkt angeführte Ziel:  "Alle Sicherheitssysteme müssen für die ihnen zugeordnete Sicherheitsfunktion qualifiziert sein."

Item No. 6 - Site Seismicity / Punkt Nr. 6 Erdbebengefährdung des Standortes

behandelt die Standortauswahl unter Einbezug einer möglichen Erdbebengefährdung. Entsprechend dem Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“, lautet das unter diesem Punkt angeführte Ziel:  „Für den Standort der Einrichtung ist die Erdbebengefährdung als eine der möglichen externen Gefahren zu berücksichtigen".

Item No. 7 Severe Accidents Related Issues / Punkt Nr. 7 „Fragen im Zusammenhang mit Schweren Unfällen“ 

Das für Item No. 7 im Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“ angeführte Ziel lautet: „Wirksame Vermeidung und Eingrenzung von Folgewirkungen aus Auslegungsüberschreitenden Unfällen (Schweren Unfällen).“

Entsprechend Punkt Nr. 7a wurde  eine Arbeitsgruppezum Vergleich von Berechnungen hinsichtlich der radiologischen Folgen von BDBA (Beyond Design Base Accident) eingerichtet, um die Grundlagen für eine Notfallvorsorge zu harmonisieren. Ein von Österreich und der Tschechischen Republik gemeinsam erarbeiteter Bericht (Joint Summary Report) präsentiert die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe.Im Rahmen des Punktes Nr. 7b steht der Informationsaustausch zu den SAMG (Severe Accident Managment Guidelines - Richtlinien zum Management schwerer Unfälle) einschließlich der Erörterung der analytischen Grundlage wie auch der entsprechenden Software - und Hardwaremaßnahmen im Vordergrund.

Im Zuge der Diskussion innerhalb des Punktes Nr. 6 „Erdbebengefährdung des Standortes" wurde von tschechischer Seite angeboten, gesondert über das Thema „Seismic Design/ Re-Evaluierung“ im Rahmen des Regulären Bilateralen Treffens 2003 zu berichten. Inhaltlich knüpft das Thema an den Issue 7 („Seismic Design and Seismic Hazard Assessment") des Melker Prozesses an. Ein eigener Bericht widmet sich diesem Thema "Seismic Design" (Seismische Auslegung). Das Thema "Seismic Hazard Assessement" (Seismische Gefährdungseinschätzung) wird im Rahmen des Punktes Nr. 6 behandelt.

Chapter V „Environmental Impact Assessment“ / Kapitel V – Umweltverträglichkeitsprüfung

der "Vereinbarung von Brüssel" sieht die gemeinsame Untersuchung der Umsetzung der in Anhang II angeführten 21 Maßnahmen im Rahmen des Bilateralen “Nuklearinformationsabkommens“ vor.

Workshop 2006

Im September 2006 fand auf Einladung der Aufsichtsbehörde SUJB und des Kraftwerksbetreibers CEZ ein Workshop mit Kraftwerksbegehung statt. Ein international besetztes Expertenteam erstellte nachfolgend den so genannten "ETE Workshop Report 2006", der sich mit folgenden Themen befasst:

  • 28.8 M LEVEL AND RELATED TOPICS – HIGH ENERGY PIPELINES AND VALVES, TURBINE (ITEMS 1, 2; PN 2, 3)

  • REACTOR PRESSURE VESSEL (ITEM 3; PN 9)

  • INTEGRITY OF PRIMARY LOOP COMPONENTS (ITEM 4; PN 10)

  • SEVERE ACCIDENTS RELATED ISSUES (ITEM 7B; PN 7)

  • SEISMIC ISSUES (ITEMS 6, “SEISMIC DESIGN”; PN 6, 8)

  • CONTROL RODS AND FUEL DEGRADATION (NEW ITEM)

  • LEAKS FROM FUEL RODS (NEW ITEM)

  • RPV HEAD MATERIAL DEGRADATION (NEW ITEM)

  • EMERGENCY DIESEL GENERATORS/RELEVANCE OF FORSMARKEVENT FOR TEMELÍN NPP (NEW ITEM)

  • BROKEN PRE-STRESSING CABLE (NEW ITEM)

  • GENERAL IMPRESSIONS FROM WALKDOWN AND WORKSHOP

Dieser Bericht aktualisiert den Wissensstand hinsichtlich der obig angeführten Items gemäß Annex 1 der „Vereinbarung von Brüssel“ und enthält eine Darstellung aktueller Themen.

Melker-Prozess und Follow-Up 05/2002

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