UVP Erweiterung Zwischenlager KKW Bohunice

Für den Ausbau der Lagerkapazität für abgebrannte Brennelemente am Standort Jaslovské Bohunice wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Artikel 2 des Österreichisch-Slowakischen Abkommens über die Umsetzung der Espoo-Konvention sowie Artikel 7 der UVP-Richtlinie Unterlagen über das Vorhaben „Ausbau der Lagerkapazität für abgebrannte Brennelemente am Standort Jaslovské Bohunice“ übermittelt. 

Projektwerberin ist die Aktiengesellschaft Jadrová a vyraďovacia spoločnosť, a.s. /Atom- und Stilllegungsgesellschaft AG, kurz JAVYS, a.s., Tomášikova 22, 821 02 Bratislava.

Verfahrensführende Behörde ist das slowakische Umweltministerium.

Für dieses Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 24/2006 Slg.).
Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen.

Da das Vorhaben gem. Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Z 2 der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997, dem Verfahren nach dieser Konvention unterliegt und Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärt, wird in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchgeführt.

Der Zweck des Vorhabens ist die Erweiterung der Lagerkapazität für abgebrannte Brennelemente in der Höhe von mindestens 18 600 Stück Brennstoffkassetten. Die Erweiterung der Lagerkapazität soll in zwei Etappen erfolgen, wobei die Lagerkapazität in der ersten Etappe um mindestens 10 100 Stück abgebrannter Brennstoffkassetten und in der zweiten Etappe um mindestens 8 500 Stück abgebrannter Brennstoffkassetten ausgebaut werden soll.

Verfahrensteil Vorhabensbeschreibung

Eine Zusammenfassung der Vorhabensbeschreibung in slowakischer Sprache und eine Arbeitsübersetzung in deutscher Sprache lag während 21 Tage bei den Ämtern der Landesregierungen auf.

Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die entsprechende Landesregierung senden. Diese wurde an die slowakische Behörde weitergeleitet.

Zweck des Verfahrens in diesem Stadium ist es insbesondere festzustellen, welchen Inhalt der später von der Projektwerberin beizubringende Umweltverträglichkeitsbericht haben soll.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme inhaltlich und organisatorisch betreut.

In der Fachstellungnahme werden Anforderungen formuliert, die an die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zu stellen sind (beispielsweise):

Projektbeschreibung

In der UVE sollten insbesondere die Barrieren und Sicherheitssysteme der Zwischenlagerkonzepte bzw. deren redundante und/oder diversitäre Auslegung zur Verhinderung der Freisetzung radioaktiver Stoffe nachvollziehbar dargestellt werden, um eine mögliche Betroffenheit Österreichs beurteilen zu können.

Vergleich der Varianten

In der UVE eine getrennte Darstellung der beiden trockenen Zwischenlagerkonzepte erfolgen.

Stör- und Unfälle

Mögliche auslegungsüberschreitende Unfälle sollten unabhängig von ihrer Wahrscheinlichkeit in der UVE dargestellt werden.

Externe Einwirkungen

In der UVE sollte dargestellt werden, wie weit Erkenntnisse aus aktuellen Studien und Untersuchungen in der seismischen Gefährdungsanalyse im Untersuchungsgebiet berücksichtigt wurden.

Sonstige Einwirkungen Dritter

In der UVE sollte erkennbar sein, dass terroristische Angriffe betrachtet wurden und welche Schutzmaßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden sollen.

Aspekte der Langzeitlagerung

Die Langzeitlagerung hat Einfluss auf die Auswahl des Materials, der Betriebsweise sowie der Qualitätssicherung und -kontrolle. Die Lagerung von abgebrannten Brennelementen in Nasslagern entspricht grundsätzlich dem internationalen Stand der Technik. Allerdings ist am Standort Bohunice eine langfristige Zwischenlagerung maximal bis zum Jahr 2037 vorgesehen. Unter diesen Um-ständen ist die Nasslagerung nicht mehr als optimaler Stand der Technik anzusehen. Vor diesem Hintergrund würde eine möglichst schnelle Inbetriebnahme eines Zwischenlagers nach trockener Lagerart und eine Umlagerung aller Brennelemente aus dem Nasslager dorthin so schnell wie sicherheitstechnisch möglich eine mögliche Betroffenheit Österreichs im Falle eines Unfalls verringern. Um auch die Zeitdauer einer möglichen Betroffenheit Österreichs bewerten zu können, sollte die UVE eine Begründung für die Betriebsdauer des erweiterten Zwischenlagers enthalten, die in Relation zum Zeitplan der Suche und Errichtung eines tiefengeologischen Endlagers steht.

Verfahrensteil Vorhabensbeschreibung

Notifikation 

Vorhabensbeschreibung (Deutsch) 

Vorhabensbeschreibung (Englisch)

Fachstellungnahme 

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

Die Espoo-Kontaktstelle des Slowakischen Umweltministeriums (SK MZP) hat Anfang März 2015 den sogenannten Bewertungsbericht (Umweltverträglichkeitserklärung - UVE) zu oben angegebenem Vorhaben übermittelt.

Die UVE besteht aus dem Bericht als solchen sowie aus sechs Beilagen und einer „Objektliste“ und ist sowohl in slowakischer als auch in deutscher Übersetzung verfügbar.

Diese Unterlagen wurden von den Landesregierungen gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000, ab Mitte März 2015 für 30 Tage zur öffentlichen Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen aufgelegt. 

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingelangten Stellungnahmen sowie die im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellte Fachstellungnahme an die Slowakische Republik weitergeleitet.

Die Autoren der Fachstellungnahme kamen zu folgenden Schlussfolgerungen:

Projektbeschreibung

Die wesentlichen Angaben, die laut EU UVP-Richtlinie der EU und der Espoo-Konvention vorliegen müssen, wurden im Bewertungsbericht vorgelegt. Es fehlen jedoch Informationen, um eine mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens auf Österreich bewerten zu können

Um die möglichen Auswirkungen auf Österreich beurteilen zu können, sind neben den vorgelegten Angaben zur Mindestkapazität der Erweiterung auch nachvollziehbare Angaben zur maximalen Kapazität des Lagers erforderlich.  

Externe Einwirkungen

Die Informationen im Bewertungsbericht betreffend den Einfluss von externen Einwirkungen sind nicht genügend, um eine belastbare Risikobeurteilung der betrachteten Varianten der Zwischenlagerung gegen externe Einwirkungen durchzuführen. Schwere Unfälle mit grenzüberschreitenden Auswirkungen auf Österreich können deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Stör- und Unfälle

Aufgrund der Nähe zum Österreichischen Staatsgebiet und der Höhe der radioaktiven Inventare geht von dem existierenden wie von dem geplanten Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente eine potenzielle Gefahr aus. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für auslegungsüberschreitende Unfälle sehr gering ist, sollten diese im Rahmen eines UVP-Verfahrens betrachtet werden. Jedoch werden hinsichtlich möglicher grenzüberschreitender Auswirkung im Bewertungsbericht nur die Auswirkungen aus dem Normalbetrieb betrachtet.

Nach Auffassung des österreichischen ExpertInnenteams wären außerdem – anders als laut Bewertungsbericht vorgesehen – mögliche Transportunfälle und Unfälle im bestehenden Nasslager in die Störfallanalysen im Rahmen der Erweiterung der Lagerkapazitäten einzubeziehen.

Aspekte der Langzeitlagerung

Da ein Lagerzeitraum für abgebrannte Brennelemente von 100 Jahren gegenwärtig noch nicht als Stand von Wissenschaft und Technik der trockenen Zwischenlagerung bezeichnet werden kann, sollten sicherheitstechnisch relevante Aspekte der Langzeitlagerung bereits im Rahmen des UVP-Verfahrens betrachtet werden.

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

Fachstellungnahme

Abschließende Stellungnahme des Umweltministeriums der Slowakischen Republik

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 der EU-UVP-Richtlinie, gemäß Art. 6 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997) sowie gemäß Art. 7 des Abkommens zwischen der Regierung der Slowakischen Republik und der Österreichischen Bundesregierung über die Umsetzung des Übereinkommens über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 1/2005) die zur Umweltverträglichkeitsprüfung ergangene abschließende Stellungnahme vom 11. Februar 2016 für das Vorhaben „Ausbau der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Standort Jaslovské Bohunice, Slowakei“ übermittelt. Die Österreich und Fragen der grenzüberschreitenden Auswirkungen betreffenden Teile der Stellungnahme wurden ins Deutsche übersetzt.

Standpunkt des Umweltministeriums der Slowakischen Republik

Standpunkt (in Slowakisch)

Standpunkt (für Österreich relevante Passagen in dt. Übersetzung) 

UVP-Verfahrensseite Slowakisches Umweltministerium