UVP KKW Krško Betriebsverlängerung 2022
Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt.
Für dieses Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.
UVP-Genehmigung (in deutscher Sprache)
Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) die endgültige Entscheidung für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško in deutscher Sprache übermittelt.
Projektwerberin ist die Gesellschaft Nuklearna Elektrarna Krško d.o.o. (NEK d.o.o.; Kernkraftwerk Krško GmbH), Vrbina 12, 8270 Krško, Slowenien.
Das Dokument lag von 15. März bis einschließlich 19. April 2023 während der Amtsstunden bei dem Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Entscheidung UVP-Verfahren KKW Krsko Betriebsverlängerung Deutsch
Entscheidung UVP-Verfahren KKW Krsko Betriebsverlängerung Slowenisch
Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht
Am 20. Mai 2022 fanden in Graz bilaterale Konsultationen der österreichischen und der slowenischen Seite statt. Die Antworten der slowenischen Seite auf die Fragen aus der Fachstellungnahme werden in der abschließenden Fachstellungnahme bewertet und es werden abschließende Empfehlungen gegeben.
Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern.
Die abschließende Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlußfolgerungen:
Abgebrannte Brennelemente und radioaktiver Abfall
Abgebrannte Brennelemente aus der Laufzeitverlängerung klingen zunächst im Lagerbecken ab, danach sollen sie in das Zwischenlager (Trockenlager) verbracht werden, das derzeit am Standort Krško errichtet wird und dessen Betriebsbeginn nun für 2023 erwartet wird.
Langzeitbetrieb des Reaktortyps
Das KKW Krško ist bereits fast 40 Jahre in Betrieb. Das bedeutet, dass negative Alterungseffekte der Strukturen, Systeme und Komponenten ein Sicherheitsproblem darstellen könnten.
Die überarbeitete Version der WENRA Referenzlevel aus 2020 fordert, auch die technologische Alterung von Strukturen, Systemen und Komponenten vorausschauend zu steuern. Das in den Antworten beschriebene Verfahren ist geeignet, die negativen Auswirkungen von technologischer Alterung zu begrenzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass damit alle relevanten Komponenten erfasst werden. Dieses war bisher nicht vollständig gegeben.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein stärkeres Erdbeben auftreten kann als bisher zugrunde gelegt wurde. Aus den Antworten wird zudem deutlich, dass nur eine Redundanz ausreichend seismisch ausgelegt wurde. Das ist sicherheitstechnisch nicht ausreichend.
Erdbeben
Die maximale Bodenbeschleunigung (Peak Ground Acceleration, PGA) des ursprünglich unterstellten Auslegungserdbebens mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 10-4/Jahr wurde mit 0,3 g (Freifeld) festgelegt. 2004 und 2014 wurde die Erdbebengefährdung auf zuletzt PGA = 0,56 g erhöht. Aus den UVP-Unterlagen erschließt sich der Nachweis des Widerstands der bestehenden Bauwerke und Systeme bei Verdoppelung von PGA = 0,3 g auf PGA = 0,56 g nicht.
Unfallanalyse (DBA und BDBA)
Laut UVP-Bericht haben die Nachrüstungen die Robustheit des KKW Krško verbessert und das Unfallrisiko verringert. Auch wenn die errechnete Häufigkeit von Kernschäden (CDF) deutlich gesenkt wurde, ist die CDF (unter 10-4 pro Jahr) im Vergleich zu anderen Anlagen hoch. Die Häufigkeit für große Freisetzungen hat sich durch die Nachrüstungen kaum verringert.
Grenzüberschreitende Auswirkungen
Im Rahmen der UVP wurden Berechnungen für einen Auslegungsstörfall und einen auslegungsüberschreitenden Unfall vorgelegt. Für beide wurden für Österreich erhebliche nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen. Aufgrund der vorgelegten Daten kann dies so jedoch nicht nachvollzogen werden.
Öffentliche Erörterung Laufzeitverlängerung KKW Krško
Am Donnerstag, den 19. Mai 2022 fand an der Technischen Universität in Graz eine öffentliche Erörterung des Vorhabens statt, an der jede Person teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern konnte.
Fachstellungnahme Umweltverträglichkeitserklärung
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Verfahren und Alternativen
Die Unterlagen zum UVP-Verfahren sind grundsätzlich vollständig. Es werden alle Themen behandelt, die laut Espoo-Konvention und EU UVP-Richtlinie in einem UVP-Bericht enthalten sein sollen.
Abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle
Abgebrannte Brennelemente aus der Laufzeitverlängerung klingen zunächst im Lagerbecken ab, danach sollen sie in das Zwischenlager (Trockenlager) gebracht werden, das derzeit am Standort Krško errichtet wird. Der geplante Betriebsbeginn wurde mehrfach verschoben und wird nun für 2023 erwartet. Falls es zu einer weiteren Verschiebung kommt, wird die Kompaktlagerung im Lagerbecken ausgebaut – dies sollte jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen vermieden werden.
Slowenien und Kroatien haben sich 2015 geeinigt, ein gemeinsames Tiefenlager für die abgebrannten Brennelemente zu errichten. Laut zweier Szenarien im UVP-Bericht ist der Betriebsbeginn entweder für 2065 oder für 2093 angedacht. Laut UVP-Unterlagen wird auch eine Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente nicht ausgeschlossen.
Langzeitbetrieb des Reaktortyps
Das KKW Krško ist bereits fast 40 Jahre in Betrieb. Das bedeutet, dass negative Alterungseffekte der Strukturen, Systeme und Komponenten ein Sicherheitsproblem darstellen könnten, auch wenn laut UVP-BERICHT durch das Alterungsprogramm mögliche negative Folgen verhindert werden.
Die ursprüngliche Auslegung des KKW Krško beruht auf US-Vorschriften aus den 60er-Jahren und ist aus heutiger Sicht als veraltet anzusehen. Das damals angewandte Sicherheitskonzept hat aus heutiger Sicht eine Reihe von grundsätzlichen Defiziten: Die Anzahl der Redundanzen von Sicherheitssystemen ist zu gering. Die verschiedenen Sicherheitseinrichtungen sind teilweise nicht funktionell unabhängig oder räumlich getrennt, so dass sie sich gegenseitig negativ beeinflussen können. Darüber hinaus ist das Reaktorgebäude verwundbar gegen äußere Einwirkungen. Im UVP-BERICHT werden die erfolgten um-fangreichen Nachrüstungen dargestellt. Dennoch konnten nicht alle Auslegungsdefizite aus technischen und finanziellen Gründen beseitigt werden.
Der Hauptteil der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Abhilfe der im EU Stresstest nach dem Unfall im Fukushima (2011) identifizierten Defizite bestand aus dem bereits vorher geplanten Sicherheits-Upgrade-Programm für das KKW Krško. Mit erheblicher Verzögerung wurden die geplanten Maß-nahmen Ende 2021 abgeschlossen. Auch wenn erhebliche Verbesserungen erfolgten, ist nicht geklärt, ob das erreichte Sicherheitsniveau (insbesondere bezüglich Erdbeben) ausreichend ist.
Unfallanalyse
Laut UVP-BERICHT haben die Maßnahmen des SUP die Robustheit des KKW Krško verbessert und das Unfallrisiko verringert. Auch wenn die errechnete Häufigkeit von Kernschäden (CDF) deutlich gesenkt wurde, ist die CDF im Vergleich zu anderen Anlagen hoch. Auch die Orientierungswerte für neue KKW gemäß IAEA sind deutlich niedriger. Die Reduzierung der CDF für das KKW Krško erfolgte aufgrund lange überfälliger Nachrüstungen für den derzeitigen Betrieb. Sie sind für eine Betriebsverlängerung aber nicht ausreichend. Zu beachten ist auch, dass Fragen bezüglich der vollständigen Ermittlung der Gefährdungen (intern und extern) noch offen sind. Solange nicht alle potenziellen auslösenden Ereignisse und deren Kombinationen angemessen berücksichtig werden, sind weder die Unfallszenarien noch die ermittelten Werte für die CDF ausreichend belegt.
Die WENRA „Safety Objectives for New Power Reactors“ sollten als Referenz für die Identifizierung von vernünftigerweise durchführbaren Sicherheitsverbesserungen für das KKW Krško verwendet werden. Laut WENRA-Sicherheitsziel O3 müssten Unfälle mit Kernschmelze, die zu frühen oder großen Freisetzungen führen würden, praktisch ausgeschlossen werden. Das Konzept des „praktischen Ausschlusses“ von frühen oder großen Freisetzungen wird für das KKW Krško im UVP-BERICHT (2022) nicht erwähnt.
Unfälle durch externe Ereignisse
Die Darstellungen von Unfällen durch externe Ereignisse in den UVP-Unterlagen beschränkt sich auf Bodenbewegung durch Erdbeben, Überflutung und ausgewählte Extremwetterereignisse. Andere seismotektonische Gefahren (Oberflächenversatz, Bodenverflüssigung, störungsnahe Effekte der Bodenbewegungen) und Gefahrenkombinationen werden nicht oder nur unzureichend behandelt.
Erdbeben: Das KKW Krško ist erdbebensicher nach der Slowenischen Regelung RG 1.60 für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit . Die maximale Bodenbeschleunigung (Peak Ground Acceleration, PGA) des ursprüngliche Auslegungs-erdbebens (Safe Shutdown Earthquake, SSE) mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 10-4/Jahr wurde mit 0,3 g (Freifeld) gewählt. 2004 und 2014 wurde die Erdbebengefährdung auf zuletzt PGA = 0,56 g erhöht. Aus den UVP-Unterlagen erschließt sich der Nachweis des Widerstands der bestehenden Bauwerke und Systeme bei Verdoppelung von PGA = 0,30 g auf PGA = 0,56 g nicht. Nur neue Bauwerke und Systeme, die im Rahmen des Programms zur sicherheitstechnischen Aufrüstung ausgeführt wurden, sind auf PGA = 0,6 g oder PGA = 0,78 g ausgelegt. Neue geologische, tektonische und seismologische Daten aus dem Nahbereich des KKW liefern hinreichend Gründe für die Annahme, dass die 2004 und 2014 durchgeführten Erdbebengefährdungsanalysen (Probabilistic Seismic Hazard Assessment, PSHA) nicht mehr aktuell sind. Hinweise dazu ergeben sich aus neuen Daten zu aktiven Störungen und der Erdbebengefährdungskarte von Slowenien 2021, die für den Raum Krško eine um etwa 25% höhere Gefährdung als die nationale Gefährdungskarte 2001 ausweist.
In Bezug auf Erdbeben können die UVP-Unterlagen daher nicht nachweisen, dass sich aus der Verlängerung des Anlagenbetriebs keine zusätzlichen Gefährdungen und Risiken ergeben können. Es ist daher wünschenswert, dass die Entscheidung über die Laufzeitverlängerung auf der Grundlage einer PSHA getroffen wird, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht und eine aktualisierte Datengrundlage verwendet.
Aus Sicht des Erdbebeningenieurwesens belegen die Angaben aus dem UVP-BERICHT mit den Verweisen auf den Nuclear Stress Test Report ausreichend, dass der State-of-the-Art (Vorschriften/Normen) im Jahr 2011 eingehalten wurde. Zwischen 2011 und 2022 haben sich jedoch Richtlinien, insbesondere die zitierten Richtlinien von NRC, geändert. Diese Revisionen und etwaige Auswirkungen auf die Nuklearanlage werden im UVP Bericht nicht diskutiert. Gerade in den vergangenen zwei Dekaden wurden wichtige Erkenntnisse zur Charakterisierung des seismischen Verhaltens des Equipments (also Strukturen und Systeme, aber keine Bauwerke) gewonnen. Daher bleiben Fragen zu den Themenkreisen Berechnung von Floorspektren, Ermittlung von Fragilitätskurven und der Definition/Schärfung des „konservativ“ offen. Diese Fragen sollten vor Genehmigung einer Betriebsbewilligung geklärt und entsprechende Auflagen in die UVP-Genehmigung aufgenommen werden.
Grenzüberschreitende Auswirkungen
Im Rahmen der UVP wurden Berechnungen für einen Auslegungsstörfall und einen auslegungsüberschreitenden Unfall vorgelegt. Für beide wurden für Österreich erhebliche nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen. Aufgrund der vorgelegten Daten kann dies so jedoch nicht nachvollzogen werden.
Da bisher nicht belegt wurde, dass der für die im UVP-Bericht vorgelegten Berechnungen verwendete Quellterm tatsächlich abdeckend ist, kann ein über die berechneten Unfälle hinausgehender schwerer Unfall erheblich größere radiologische Wirkungen auf österreichisches Staatsgebiet zur Folge haben. Insbesondere zeigt die Ermittlung der radiologischen Auswirkungen zu einem möglichen schweren Unfall im Projekt flexRISK größere, noch erheblichere Auswirkungen als im UVP-Bericht ermittelt wurden. Insgesamt können derartige Unfälle mit entsprechenden erheblichen Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Umweltverträglichkeitserklärung
Zuständige UVP-Behörde ist das slowenische Ministerium für Umwelt und Raumplanung:
REPUBLIK SLOWENIEN
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND RAUMORDNUNG
Dunajska cesta 48,
SI-1000 Ljubljana
www.mop.gov.si
Projektwerberin ist
Nuklearna elektrarna Krško d.o.o.
[Kernkraftwerk Krško GmbH], Vrbina 12,
SI-8370 Krško,
www.nek.si
Die Unterlagen umfassen den Umweltverträglichkeitsbericht mit einer Zusammenfassung, Informationen über das Projekt, einen Bericht über den Zustand des Bodens, eine Beurteilung der Auswirkungen auf Schutzgebiete und einen Entwurf für die umweltschutzrechtliche Zustimmung. Die Unterlagen liegen in deutscher und slowenischer Sprache vor.
Diese Unterlagen lagen von 10. März bis 8. April 2022 während der Amtsstunden bei den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jede Person eine schriftliche Stellungnahme an das jeweilige Amt der Landesregierung senden. Die eingelangten Stellungnahmen wurden an die slowenische Behörde weitergeleitet.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie unter Mitfinanzierung der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet. (siehe oben)
Verfahrensrelevante Dokumente
Deutsch
Umweltverträglichkeitsbericht (UVE)
Bericht Zustand des Bodens zum Bau des SDFS
Entwurf umweltschutzrechtliche Zustimmung
Slowenisch
Umweltverträglichkeitsbericht (UVE)
Umweltverträglichkeitsbericht - Zusammenfassung