UVP Trockenlager Krsko

Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und 4 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Errichtung eines Trockenlagers für abgebrannte Brennelemente am Standort Krško übermittelt.

Projektwerberin ist die Gesellschaft:

Nuklearna elektrarna Krško d.o.o. (NEK d.o.o.; Kernkraftwerk Krško GmbH),

Vrbina 12,

8270 Krško,

Slowenien.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.

Zuständige UVP-Behörde ist das slowenische Ministerium für Umwelt und Raumplanung.

Die Unterlagen umfassen die Genehmigungsplanung und den Umweltverträglichkeitsbericht in deutscher Sprache. 

Diese Unterlagen lagen von 13. Juli bis einschließlich 11. August 2020 während der Amtsstunden bei den am Verfahren beteiligten Bundesländern Kärnten, Steiermark und Burgenland, Niederösterreich und Wien auf.

Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jede Person eine schriftliche Stellungnahme an die entsprechend obig angeführte Landesregierung senden.

Die eingelangten Stellungnahmen wurden an Slowenien weitergeleitet.

Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht

Nach Abgabe der Stellungnahmen aus Österreich begannen  auf schriftlicher Ebene durchgeführte Konsultation.  

Die abschließende Fachstellungnahme inklusive Konsultationsbericht wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK, vormals BMNT) sowie der Bundesländer Kärnten, Niederösterreich und Steiermark erstellt, die zu folgenden Schlussfolgerungen kommt:

 

  • Die Entscheidung zur Errichtung eines Trockenlagers am KKW Standort Krško ist grundsätzlich zu begrüßen.
  • Die Umladung der abgebrannten Brennelemente (ABE) aus dem Nasslager in ein Trockenlager reduziert die vom Standort Krško ausgehende Gefahr erheblich. Der Zeitplan für die Umladung ist allerdings nicht ausreichend sicherheitsorientiert.
  • Ein Endlager für abgebrannte Brennelemente ist zwar vorgesehen, aber die Planung ist noch im Anfangsstadium. Daher ist die Frage berechtigt, was mit den abgebrannten Brennelementen nach Ablauf der Betriebsdauer des Trockenlagers passieren soll, falls kein entsprechendes Endlager zur Verfügung steht.
  • Es ist zu begrüßen, dass die Komponenten des Lagerungssystems auf eine Lebensdauer von 100 Jahren auszulegen sind. Denn international zeichnet sich klar ab, dass in den meisten Ländern der Zeitbedarf zur Planung, Genehmigung und Errichtung eines Endlagers viel höher sein wird als ursprünglich vorgesehen. Allerdings wurde das Lagersystem HI-STORM FW von der US-amerikanischen Genehmigungsbehörde NRC nur für einen Zeitraum von 40 Jahren genehmigt. Insofern ist es nicht ohne weitere Erklärung nachvollziehbar, wie die Auslegung für eine Lagerung von 100 Jahren realisiert wird.
  • Durch verschiedene Terrorszenarien könnten massive Freisetzungen aus Zwischenlagern am Standorten Krško erfolgen, die auch zu einer Betroffenheit Österreichs führen könnten. Eine Berücksichtigung von möglichen Terrorangriffen entspricht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Details des Schutzes vor Terrorangriffen können aus Geheimhaltungsgründen im UVP-Verfahren nicht diskutiert werden. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu den bereits in einigen Ländern öffentlich diskutierten Szenarien könnten jedoch skizziert werden.
  • Um eine mögliche Betroffenheit Österreichs abklären zu können, wäre die Berechnung von Dosis und Kontaminationswerten für den schwersten möglichen Unfall vorzunehmen. Dies könnte auch ein Unfall mit Dichtungsversagen von mehreren Behältern in einem langandauernden Brand sein. Wünschenswert wäre die Durchführung eine Ausbreitungsrechnung mit für Österreich ungünstigen Wetterdaten und die Angabe von maximalen Kontaminationswerten für österreichisches Gebiet, ebenso wie von Maximaldosiswerten speziell für vulnerable Gruppen wie Kinder.
  • Die Betriebsdauer des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LILW) in Vrbina könnte für die Endlagerung des LILW aus der Stilllegung des Trockenlagers nicht ausreichend sein. In diesem Fall würde der LILW aus der Stilllegung im zukünftigen Endlager für abgebrannte Brennelemente gelagert werden. Daher könnten sich auch hier Engpässe ergeben.

Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht

Fachstellungnahme

Im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich und Steiermark wurde eine Fachstellungnahme erstellt. Die Fachstellungnahme kommt u.a. zu folgenden Schlüssen:

  • Die Errichtung eines Trockenlagers am KKW Standort Krško ist gegenüber der gegenwärtig praktizierten Nasslagerung sicherheitstechnisch grundsätzlich zu begrüßen
  • Fragen zur technischen Sicherheit über lange Zeiträume werden im slowenischen Umweltverträglichkeitsbericht  jedoch nicht näher behandelt
  • Eine mögliche Betroffenheit Österreichs durch einen schweren Unfall im Trockenlager kann noch nicht abschließend beurteilt und damit nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Unfälle mit Einwirkungen Dritter.

Diese Themen werden nun in bilateralen Konsultationen vertieft.

Fachstellungnahme zur UVP Trockenlager Krsko