Geologisches Tiefenlager Schweiz - Etappe 1
Der Schwerpunkt der ersten Etappe liegt auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Im Herbst 2008 schlug die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) sechs geologisch geeignete Standortgebiete vor.
Es wird von der Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sowie von einem Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA) ausgegangen.
Zu diesen liegen zahlreiche Gutachten vor. Zu den wichtigsten zählen:
- Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI)
- Stellungnahme der Kommission für nukleare Entsorgung (KNE)
- Stellungnahme der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
- Stellungnahme des Ausschuss der Kantone (kantonale Expertengruppe Sicherheit)
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat in einem Ergebnisbericht die Gesamtbeurteilung der ersten Etappe vorgenommen.
Bevor der Ergebnisbericht dem Schweizerischen Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet wurde, konnte auch die österreichische Öffentlichkeit bis zum 30. November 2010 im Rahmen einer Anhörung Stellung beziehen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Landes Vorarlberg hat das Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme erstellt.
Fachstellungnahme zu Sachplan Etappe 1
Die wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Fachstellungnahme sind:
- Die Etappe 1 wurde weitgehend nachvollziehbar, vollständig und plausibel umgesetzt, weist keine gravierenden Mängel auf und entspricht den Anforderungen dieses Verfahrensstands. Einzelne Mängel oder kritisch anzumerkende Aspekte besitzen für den Ablauf und das Ergebnis des Verfahrens nur nachgeordnete Bedeutung.
- Einer der wesentlichsten dieser Mängel betrifft den methodischen Aspekt der vergleichenden Standortbewertung. Dessen Auswirkungen werden jedoch durch eine systematische Anwendung von Mindestanforderungen bzw. verschärften Anforderungen weitgehend abgemildert.
- Für einige Aspekte liegen noch keine abgesicherten Kenntnisse vor bzw. unterliegen einige Aspekte Annahmen und Interpretationen und müssen in Zukunft wegen ihrer potenziellen Sicherheitsrelevanz genauestens berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1 sind in einem Bericht des BFE zusammengefasst.
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Ergebnisbericht zu Etappe 1: Festlegungen und Objektblätter
Am 30. November 2011 hat der Schweizerische Bundesrat den Ergebnisbericht zur Etappe 1 gutgeheissen und entschieden, die vorgeschlagenen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen.
Der Schweizerische Bundesrat leitete damit den Beginn der Etappe 2 ein.
Verfahrensrelevante Dokumente
Die nachfolgend veröffentlichten Dokumente stellen eine Auswahl aus österreichischer Sicht dar. Weitere Dokumente sind auf den Internetseiten der unten angeführten Institutionen veröffentlicht.
BFE: Ergebnisbericht: Festlegungen und Objektblätter, Entwurf vom 20. August 2010
BFE: Erläuterungsbericht für die Anhörung zu Etappe 1 vom 20. August 2010
Faktenblätter
Standortgebiete der Nagra:
Bözberg: Geologisches Standortgebiet für hochaktive Abfälle
Bözberg: Geologisches Standortgebiet für schwach und mittelaktive Abfälle
Nördlich Lägeren: Geologisches Standortgebiet für hochaktive Abfälle
Nördlich Lägeren: Geologisches Standortgebiet für schwach und mittelaktive Abfälle
Zürcher Weinland: Geologisches Standortgebiet für hochaktive Abfälle
Zürcher Weinland: Geologisches Standortgebiet für schwach und mittelaktive Abfälle
Jura Südfuss: Geologisches Standortgebiet für schwach und mittelaktive Abfälle
Südranden: Geologisches Standortgebiet für schwach und mittelaktive Abfälle
Wellenberg: Geologisches Standortgebiet für schwach und mittelaktive Abfälle
Standortgebiete des ENSI: