UVP-Verfahren KKW Kozloduy 7
Die Republik Bulgarien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-Richtlinie 2011/92/EU den UVP-Bericht für die Errichtung eines Kernkraftwerksblockes auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Kozloduy (Kozloduy 7) übermittelt.
Projektwerberin ist
KKW Kozloduy – Novi mostnosti EAD
(KKW Kozloduy Neue Energieanlagen Einmann-AG)
3321 Kozloduy
Die zuständige Behörde ist das
Bulgarische Ministerium für Umwelt und Wasser
Ministry of Environment and Water
22 Maria Louiza Blvd.
Sofia, 1000
Bulgaria
Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Kozloduy 7 nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.
Bulgarien übermittelte die Notifikation (EN), die Leistungsbeschreibung für den Umfang des Umweltberichts (EN), den Umweltbericht inklusive Anhänge (EN), die Nicht-technische Zusammenfassung des Umweltberichts (DE) und Kapitel 11 des Umweltberichts über die grenzüberschreitenden Auswirkungen (DE).
Diese Unterlagen lagen vom 14. November 2013 bis einschließlich 13. Dezember 2013 während der Amtsstunden in den Ämtern der Landesregierungen aller Bundesländer Österreichs zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Frist entsprach den Vorgaben der bulgarischen gesetzlichen Bestimmungen.
Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die jeweilige Landesregierung senden.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Landes Niederösterreich wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.
Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Fachstellungnahme:
Informationen über die Methoden und Resultate der Sicherheitsanalysen für die in Betracht gezogenen Reaktortypen als auch über die Sicherheitsanforderungen (einschließlich der Berücksichtigung der Post-Fukushima Lektionen und soweit anwendbar auch die Verwendung des Konzepts des praktischen Ausschlusses) für das KKW Kosloduj 7 fehlen.
Die seismische Gefährdung des Standorts ist gering. Allerdings wurde die Studie über die seismische Gefährdung vor 20 Jahren ausgearbeitet.
Der UVP-Bericht trifft keine klaren Aussagen über das Ausmaß, inwieweit das KKW Kosloduj 7 unterstellten Abstürzen großer Passagier- oder Militärflugzeuge widerstehen würde.
Austritte von gefährlichen Flüssigkeiten und Gasen/Brand: Die Schlussfolgerung des UVP-Berichts zu diesen Fragen ist nicht vollständig nachvollziehbar, da relevante Informationen in anderen Dokumenten enthalten sind, die dem Expertenteam allerdings nicht vorliegen. Es gibt keine Aussage darüber, ob relevante Auswirkungen von in der Nähe des Standorts transportierten Explosiva berücksichtigt werden müssen.
Die Informationen im bulgarischen Nationalbericht zu den EU Stresstests (BG-NR (2011)) ermöglichen die im UVP-Bericht gut unterlegte Schlussfolgerung, dass der Standort des KKW Kosloduj vor Hochwasser geschützt ist.
Im UVP-Bericht gibt es keine Information über die Auslegungswerte gegen Windlasten. Daher ist unklar, welche Lasten aus Tornados abzudecken sind. Andere extreme meteorologische Auswirkungen neben Wind und Tornados werden im UVP-Bericht nicht behandelt.
Die Informationen im UVP-Bericht sind nicht ausreichend, um die potentiellen Strahlenfolgen eines schweren Unfalls zu bewerten. Zusätzliche Information ist nötig, z. B. eine Auflistung der betrachteten Auslegungsstörfälle, die Wirksamkeit spezieller Vorkehrungen des KKW Kosloduj 7 zur Prävention und Mitigation schwerer Unfälle und Szenarien schwerer Unfälle als auch Informationen über den technischen Hintergrund der Quellterme für die schweren Unfälle.
Laut dem UVP-Bericht belegen die Analysen schwerer Unfälle mit einem Cs-137 Quellterm von 30 TBq, dass kein Strahlenrisiko für die Republik Österreich vorliegt. Die österreichischen Experten empfehlen jedoch die Konsequenzen eines schweren Unfalls mit einer großen Freisetzung zu berechnen, zusätzlich zu dem Szenario mit der begrenzten Freisetzung des UVP-Berichts.
Verfahrensrelevante Unterlagen
Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)
Fachstellungnahme Österreich (Dezember 2013)
Links
KKW Kozloduy – Novi mostnosti EAD