Definitionen zur Flächeninanspruchnahme

Ab dem Jahr 2013 wurden die Kategorien der Flächeninanspruchnahme aufgrund des Inkrafttretens der Benützungs-Arten Nutzungsverordnung 2010 (BANU-V 2010, BGBl. II Nr. 116/2010) umfassend geändert. Aufgrund der Unterschiede in der Nomenklatur sind Zahlen bzw. Indikatoren (zum Beispeil versiegelte Fläche) vor und nach 2012 nur bedingt vergleichbar.

Foto Frühlingswiese mit Dorf

Gliederung

Die Flächeninanspruchnahme wird anhand der Grundlagendaten (Regionalinformation der Grundstücksdatenbank) durch folgende Kategorien definiert:


BANutzungBau-flächeVerkehrs-flächeBau- und Verkehrs-fläche = Indik. 33

Flächen-inanspruch-
nahme

Versiegelung
(NEU ab 2016)
Dauer-siedlungs-raum
BauflächeGebäudeX XX100%X
 GebäudenebenflächenX XX75%X
landwirtschaftlich genutzte GrundflächenÄcker, Wiesen und Weiden     X
Dauerkulturen und
Erwerbsgärten
     X
Verbuschte Flächen     X
GärtenGärtenX XX X
WeingärtenWeingärten     X
AlpenAlpen      
WaldWälder      
Krummholzflächen      
Forststraßen  NEINNEINNEINNEIN
Gewässerfließende Gewässer      
stehende Gewässer      
Gewässerrandflächen      
Feuchtgebiete      
SonstigeStraßenverkehrsanlagen XXX60%X
 Verkehrsrandflächen XXX15%X
 Parkplätze XXX80%X
 Schienenverkehrsanlagen XXX50%X
 BetriebsflächenX XX60%X
 Abbauflächen,
Halden und Deponien
   X10%X
 Freizeitflächen   X20%X
 FriedhöfeX XX35%X
 vegetationsarme Flächen      
 Fels- und Geröllflächen      
 Gletscher      
 

Die Baufläche wird aus folgenden Kategorien gebildet:

  • Benützungsart „Baufläche“ mit den zwei Nutzungen „Gebäude“ und „Gebäudenebenflächen“
  • Benützungsart Gärten mit der Nutzung „Gärten“
  • Benützungsart „Sonstige“ mit den Nutzungen „Betriebsflächen“, und „Friedhöfe“

Die Bau- und Verkehrsfläche wird aus folgenden Kategorien gebildet:

  • Summenkategorie Baufläche (w.o.)
  • Benützungsart „Sonstige“ mit den Nutzungen „Straßenverkehrsanlagen“, „Verkehrsrandflächen“, „Parkplätze“, „Schienenverkehrsanlagen“

Die Flächeninanspruchnahme (vormals Flächenverbrauch) wird aus folgenden Kategorien gebildet:

  • Summenkategorie Bau- und Verkehrsfläche (w.o.)
  • Benützungsart „Sonstige“ mit den Nutzungen „Abbauflächen, Halden und Deponien“ und „Freizeitflächen“.

Die Versiegelung wird aus folgenden Kategorien berechnet:

  • Versiegelung der Bau- und Verkehrsfläche
    • In der Benützungsart „Baufläche“
      • die Nutzung „Gebäude“ mit 100%
      • die Nutzung „Gebäudenebenflächen“ mit 75% als versiegelt berechnet.
    • In der Benützungsart „Sonstige“ wird
      • die Nutzung „Straßenverkehrsanlage“ mit 60%
      • die Nutzung „Verkehrsrandflächen“ mit 15%
      • die Nutzung „Parkplätze“ mit 80%
      • die Nutzung „Schienenverkehrsanlage“ mit 50%
      • die Nutzung „Betriebsfläche“ mit 60%
      • die Nutzung „Friedhöfe“ mit 35% Versiegelungsgrad mitberechnet
  • Versiegelung sonstiger in Anspruch genommener Flächen
    • In der Benützungsart „Sonstige“ wird
      • die Nutzung „Abbauflächen“ mit 10%
      • die Nutzung „Freizeitfläche“ mit 20% Versiegelungsgrad mitberechnet

Der Dauersiedlungsraum wird aus folgenden Kategorien gebildet:

  • Benützungsart „Baufläche“ mit den zwei Nutzungen „Gebäude“ und „Gebäudenebenflächen“
  • Benützungsart Gärten mit der Nutzung „Gärten“
  • Benützungsart „Sonstige“ mit den Nutzungen „Straßenverkehrsanlagen“, „Verkehrsrandflächen“, „Parkplätze“, Schienenverkehrsanlagen“, „Betriebsflächen“, und „Friedhöfe“
  • Benützungsart „Sonstige“ mit den Nutzungen „Abbauflächen, Halden und Deponien“ und „Freizeitflächen“.
  • Benützungsart „landwirtschaftlich genutzte Grundflächen“ mit den Nutzungen „Äcker, Wiesen und Weiden“, „Dauerkulturen und Erwerbsgärten“ und „Verbuschte Flächen“
  • Benützungsart „Weingärten“ mit der Nutzung „Weingärten“

Änderungen ab 2013

Die Benützungsarten-Nutzung-Verordnung (BGBL. 116/2010) ist ab 7. Mai 2012 in Kraft und hat eine gravierende Änderung verwendeten Klassen ab Dezember 2012 zur Folge.

  • Baufläche: Die frühere Unterscheidung zwischen befestigter und begrünter Baufläche entfällt
  • Landwirtschaftliche Fläche: Die frühere Unterscheidung zwischen Äcker, Wiesen und Weiden entfällt, neu ist die Ausweisung von verbuschten Flächen
  • Alpen: Änderung oberhalb und außerhalb der Klimazone „c“ (Bodenschätzung)
  • Wald: neue Differenzierung von Latschen (Krummholzflächen) und Forststraßen
  • Gewässer: neu ist die Ausweisung der Gewässerrandfläche
  • Sonstige: neu ist die Ausweisung der Verkehrsrandfläche, Parkplätze, Betriebsflächen und Friedhöfe sowie von vegetationsarmen Flächen, Fels- und Geröllflächen sowie Gletscher

Datenaktualität

Die Daten stammen vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: bis Jänner 2012 beruhen sie auf Abfragen zu Jahresbeginn (1.1.) und ab Dezember 2012 aus Abfragen zu Jahresende (31.12.).
Datenquelle:Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Datenkonsistenz auf Gemeindeebene

Vielfach kommt es in einzelnen Gemeinden zu abrupten Änderungen der Gemeindefläche durch

  • Agrar-Zusammenlegungsverfahren und
  • Straßenbauprojekte.

Zu Beginn eines Verfahrens werden alle betroffenen Landwirtschaftsflächen doppelt (alter und neuer Stand) im Grundbuch geführt. Erst mit Abschluss wird der alte Stand in der Grundstücksdatenbank gelöscht. Daraus ergibt sich ein kurzfristiger Anstieg der landwirtschaftlichen Fläche für ca. 2-3 Jahre (je nach Verfahrensdauer) und danach ein abruptes Absinken. Ähnliches gilt bei Straßenbauvorhaben. Daher sind die Flächen der administrativen Einheiten (Gemeinde, Bezirk, Bundesland, Bund) zeitlich inkonstant.

Zeitreihen

Zeitreihen sind mit den Daten der Regionalinformation nur auf hoher Aggregationsstufe (zum Beispiel Bundesländer) und langen Zeiträumen verlässlicher ableitbar. Auf Gemeindeebene kommt es vielfach infolge der anlassbezogenen Nachführungen zu Inkonsistenzen mit dem Naturbestand. Erst die Daten ab dem 1.1.2001 sind für Vergleiche heranziehbar, da es in den 90er Jahren infolge der Nachführungen durch den Berghöfekataster zu massiven quantitativen Änderungen gekommen ist.

Zukünftige Datengrundlagen

Daten zur Abschätzung der Flächeninanspruchnahme stehen derzeit in Form der Nutzungsinformation aus der Digitalen Katastralmappe des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zur Verfügung. 

Das Umweltbundesamt entwickelt derzeit eine neue Methode, um die Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung in Österreich detaillierter und genauer darzustellen. Die ersten Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2023 vorliegen und eine Grundlage für die geplante Bodenstrategie für Österreich sein.

Wichtige Elemente der Strategie sind die Erstellung einer österreichweit harmonisierten Datenbasis und die Entwicklung von einheitlichen Datenerfassungsmethoden. Das Umweltbundesamt wurde von der, für die Ausarbeitung der Bodenstrategie zuständigen, Österreichischen Raumordnungskonferenz mit der Weiterentwicklung der Methodik beauftragt. Die Berücksichtigung zusätzlicher Datengrundlagen wird eine höhere Detaillierung und Aktualität der Bodenzahlen ermöglichen.

Boden Datengrundlagen

Kontakt

boden@umweltbundesamt.at